Frage:
@uriah wegen präsenzunterricht
dass die schwangeren keinen PU machen dürfen ist vom KM aus so geregelt. das ist aber KEIN BV. das musst du unterscheiden! sie sind zuhause für Fernunterricht bereit. bzw. müssen die LK vor ort unterstützen. wenn ein arzt ein BV für eine LK wegen CORONA auspricht, ist das eben NICHT rechtens. denn das ist, das weißt du eigentlich am besten von allen hier, AG sache. obwohl die Zusammenkunft der Gynäkologen eine GEfahr für die Lehrerinnen und Kinder ausgeschlossen hat, dürfen Sie trotzdem daheim bleiben. dürfen. Sie müssen nicht. aber auch hier der Klare unterschied zwischen BV (dann wären sie nämlich NICHT für Fernunterricht zur Verfügung da) oder eben kein PU.
von
mellomania
am 24.11.2020, 13:19
Antwort auf:
@uriah wegen präsenzunterricht
Es gibt verschieden Arten von Beschäftigungsverboten:
- vollständige BVs
- anteilige BVs (für jede Tätigkeit über x Std./Tag)
- befristete
- für bestimmte Tätigkeiten
- ärztliche und betriebliche (je nachdem ob es ein Arzt wegen Schwangerschaftsbeschwerden ausstellt oder der Arbeitgeber wegen der Arbeitsbedingungen)
- sogar die Mutterschutzfrist ist eine Art gesetzliches BV.
Das Verbot von Präsenzunterricht IST ein Beschäftigungsverbot - eben für Präsenzunterricht während Corona. Normalerweise stehen die schwangeren Lehrerinnen der Schule dann vom Home Office aus zur Verfügung, sofern das möglich ist.
Mitglied inaktiv - 24.11.2020, 17:02
Antwort auf:
@uriah wegen präsenzunterricht
nein. nicht direkt. die lehrkraft darf auf eigenen wunsch vor die klasse :-)
von
mellomania
am 24.11.2020, 17:58
Antwort auf:
@uriah wegen präsenzunterricht
Mellomania,
Das ist wahrscheinlich auch wieder in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Eine Bekannte von mir (Bayern) dürfte nicht im Präsenzunterricht arbeiten.
LG luvi
von
luvi
am 25.11.2020, 06:08
Antwort auf:
@uriah wegen präsenzunterricht
ein BV für den PU gibt es daher nicht, der AG sorgt für andere arbeit und gut.
von
mellomania
am 25.11.2020, 13:36
Antwort auf:
@uriah wegen präsenzunterricht
Der eigene Wunsch der Schwangeren entbindet den Arbeitgeber nicht von seiner Pflicht, mutterschutzrechtliche Vorgaben zu beachten.
Der Wunsch der Frau ist demnach gar nicht maßgeblich.
@ luvi: ja das Ausgangsposting bezog sich auf eine Diskussion an anderer Stelle. Hier im Thread geht es ausschließlich um Baden-Württemberg (evtl noch Bayern).
Fazit: es gibt derzeit ein Beschäftigungsverbot für den Präsenzunterricht an Schulen, schwangere Lehrerinnen betreffend.
Mitglied inaktiv - 25.11.2020, 15:49
Antwort auf:
@uriah wegen präsenzunterricht
Uriah,
Das dachte ich mir schon.
Ich weiß nicht, von welchem Bundesland Mellomania schreibt, aber ich habe schon öfter bemerkt, dass ihre Antworten auf Bayern nicht zutreffen.
Hier in Bayern dürfen Schwangere nicht an der Schule tätig sein (d.h. kein Präsenzunterricht). Auch nicht auf eigenen Wunsch.
LG luvi
von
luvi
am 25.11.2020, 20:12
Antwort auf:
@uriah wegen präsenzunterricht
woher ist in diesem falle egal.
von
mellomania
am 26.11.2020, 13:24
Antwort auf:
@uriah wegen präsenzunterricht
..
von
mellomania
am 26.11.2020, 14:09
Antwort auf:
@uriah wegen präsenzunterricht
http://www.klinikum.uni-muenchen.de/Lehrer-Gesundheitsvorsorge-Bayern/de/index.html
https://www.bllv.de/vollstaendiger-artikel/news/schwangere-weiterhin-vom-praesenzunterricht-ausgenommen/
Hier kann man es nachlesen, ein betriebliches BV für schwangere Lehrerinnen in BAYERN für Präsenzunterricht.
In Baden-Württemberg ist es ähnlich, aber da werden u.U. in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zugelassen.
Mitglied inaktiv - 26.11.2020, 14:16