Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage bzgl. der geforderten Untersuchung beim Betriebsarzt meines Arbeitgebers zwecks Gesundheitsprognose (mutmaßlich negativ lt. Arbeitgeber wegen häufiger Krankmeldungen). Diese waren jedoch stets bedingt durch meine Kinderwunschbehandlung, den Grund nannte ich meinem Arbeitgeber nur anfangs. Später wurde mir dann nahegelegt hierfür doch unbezahlten Urlaub zu nehmen, sonst könne man für nichts garantieren! Daraufhin habe ich den Grund nicht mehr genannt. Meine Fragen nun hierzu: 1) Kann mein Arbeitgeber dies verlangen (unbezahlten Urlaub hierfür zu nehmen)? 2)Kann ich die Untersuchung beim Betriebsarzt verweigern? Falls nicht, mit welchen Konsequenzen muß ich rechnen? 3)Muß ich beim Betriebsarzt den wahren Grund für meine Krankmeldungen nennen? Herzlichen Dank!
Hallo, Zu 2 . + 3. habe ich doch schon geantwortet. Wenn ein Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit wegen einer Erkrankung feststellt und Ihnen die Arbeitsunfähigkeit für einen gewissen Zeitraum bestätigt, müssen Sie nicht arbeiten. Wenn der AG Zweifel an der Krankheit hat (kommt sicher darauf an, wie lange Sie bei jedem Versuch krank geschrieben sind, die Kollegen im KiWu-Expertenforum sprechen nur von einer kurzen Zeit nach der Punktion, ca. 3 Tage). Liebe Grüsse, NB
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