Lala123456
Sehr geehrte Frau Bader, vielleicht können Sie mir ein bisschen weiterhelfen? Ich hatte vor circa zwei Jahren eine Beistandschaft eröffnet, da der Kindesvater zu wenig oder gar nicht bezahlt. Die Beistandschaft war auch nach anderthalb Jahren durch, und daraufhin sollte ich eine Gehaltspfändung beantragen da er nicht zahlte . Vor circa drei Wochen habe ich einen Brief erhalten, dass die Pfändung durch ist und dass ich eine Summe X bitte innerhalb von zwei Wochen überweisen soll, da ich anteilig für die Gerichtskosten auch aufkommen soll. ich hatte am nächsten Tag beim Gericht angerufen, da ich noch paar Fragen hatte. Sie sagte mir, dass die Pfändung durch sei und ich auf eine Zahlung warten soll. Im Schreiben stand keine Summe wie viel er zurück bezahlen soll. Zusätzlich ist für diesen Fall noch eine Frau vom Jugendamt zuständig, die ich daraufhin auch kontaktiert habe und sie sagte mir, dass sie jetzt erst den Gerichtsvollzieher einschalten und das das alles noch dauern könnte, ist alles durch ist. Was sagen sie dazu ? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, was ist Ihre Frage? Die beschrieben Vorgehensweise ist korrekt. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Das ist der normale Lauf bei einer Pfändung; Gerichtsvollzieher stellt die dem AG zu und der führt dann den pfändbaren Teil ab.
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