Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, Meine folgenden Fragen fand ich nicht im Forum: Für meinen 16-jährigen Sohn erhalte ich weder Unterhalt vom Erzeuger noch Vorschuss vom Jugendamt. Nun stellte der Vater einen Antrag auf Unterhaltsherabsetzung auf 0,00 Euro. Nach Rückruf beim Jugendamt erfuhr ich, dass ich bei Ablehnung dieses Antrages auf Uherabsetz. vor Gericht verlieren würde, weil der Vater zahlungsunfähig ist und außerdem darum auch die Verfahrenskosten zahlen müsste. Also habe ich wohl auf diesem Weg keine Chancen? Allerdings wusste die zuständige Bearbeiterin beim Jugendamt nicht, ob der Vater für sein 2. jüngeres, auch uneheliches Kind mit einer anderen Frau, von denen er auch getrennt lebt, diesen Antrag auf Herabsetzung auch stellte. Sie weiß das nicht, weil dieses Kind in einem anderen Stadtbezirk angemeldet ist. Muss das nicht geprüft werden, weil beide Kinder gleiche Rechte haben? Wie soll ich mich verhalten? Und wie sieht es in meinem Fall mit einer Mangelberechnung aus? Liebe Grüße aus Berlin
Hallo, sorry, dazu kann ich so gar nichts sagen. Wieso stellt er den Antrag, wen er eh nichts zahlt??? Merkwürdig. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das ist aber eine merkwürdige Auskunft, die du da erhalten hast... So zahlungsunfähig kann der gar nicht sein, dass er 0,00 Euro zahlen muss... Kindesunterhalt geht allen anderen Zahlungsverpflichtungen vor!
Mitglied inaktiv
Ja er zahlt sowieso nicht. Nur kann mein Sohn in zwei Jahren den fehlenden Unterhalt einklagen. Darum nehme ich an, dass er die Summe der "Schulden" verringern möchte. Da wir aber keinen Kontakt zu ihm haben, kann ich seine Gedankengänge auch nicht wirklich nachvollziehen. Ich hätte nur gerne gewusst, ob in meinem Fall nicht auch die Umstände des anderen Kindes sowie eine Mangelberechnung geprüft werden müssen? Liebe Grüße A.
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse