Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltsgeld

Frage: Unterhaltsgeld

Kalinamalina

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Welche abzugsfähigen Faktoren werden bei Unterhaltsgeld berücksichtigt? Also mein Mann ist der einzige der das Geld in die Familie bringt. Wir haben einen kleinen Sohn und ich befinde mich in der Ausbildung (Uni ). Bis jetzt hat mit uns auch sein Kind aus der früheren Ehe gewohnt. Aber wir ziehen um und das nicht gemeinsame Kind wohnt dann bei der Mutter. Wird es irgendwie berücksichtigt dass mein Mann noch ein Kind hast und ich sozusagen arbeitslos bin beim Berechnen ? Dazu haben wir auch Mietkosten und monatlich zahlt der Mann circa 800 Euro Schulden. Der Gehalt ist circa 2500 Euro.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das weitere Kind es gleichberechtigt mit dem unterhaltsberechtigten Kind. Bei den Schulden kommt es auf die Entstehungszeit und den Entstehungsgrund an, ob sie berücksichtigt werden. Die Mietkosten werden laut Düsseldorfer Tabelle pauschal angesetzt mit 430 € (notwendiger Eigenbedarf) bzw. 550 € (angemessener Eigenbedarf). Die Mietkosten können unter Umständen den Eigenbedarf erhöhen, wenn er nachweisen kann, dass er hierfür alleine nicht wohnen könnte. Am besten ist, wenn Ihr Mann die Unterhaltsberechnung durch einen Kollegen vor Ort vornehmen lässt. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Euer gemeinsames Kind wird berücksichtigt, du nicht


misses-cat

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Ach so schulden kommt drauf an woher die kommen


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