Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltsansprüche

Frage: Unterhaltsansprüche

PetitBonbon

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Guten Tag Frau Bader, mein Sohn lebt bei mir. Die Mutter ist erwerbstätig und zahlt Unterhalt nachdem ich diesen eingeklagt habe. Nun ist sie erneut schwanger und bald im Mutterschutz bzw dann in Elternzeit. Der neue Partner lebt ebenfalls bei ihr. Muss sie dann für meinen Sohn keinen Unterhalt mehr zahlen? Ich bin über die Erzählungen meines Sohnes über die Schwangerschaft „informiert“ worden. Das geht mich ja nun auch nichts an aber darf sie in diesem Fall (Geburt es Kindes) ohne Vorankündigung einfach den Unterhalt einstellen? Vielen lieben Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt darauf an, ob der Plan, dass sie zu Hause bleibt, wirtschaftlich Sinn macht. Z.B. er verdient weit mehr. Liebe Grüße NB


Felica

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Das kommt in dem Falle auch etwas auf das Einkommen des Vaters an. den theoretisch steht ihr Unterhalt zu, aus dem sie dann ihren Verpflichtungen nachkommen kann. Ist da aber nichts zu holen, dann kann sie den Unterhalt ruhen lassen. In dem Falle kommt für dich dann evtl Unterhaltsvorschuss in Frage. Da die Mutter aber in Zukunft noch ein Kind hat, wird es so oder so wahrscheinlich zur Neuberechnung kommen.


PetitBonbon

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Vielen Dank für deine Antwort. Ich bin der Papa und das Kind lebt bei mir... Unterhaltsvorschuss steht mir nicht zu da ich verheiratet bin... Was der Vater des Kindes meiner ex verdient weiß ich nicht... Liebe Grüße


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