Hallo Fr. Bader Ich hoffe sie können mir, bzw. einer freundin helfen. Und zwar ist sie von ihrem Ex partner Schwanger, und entbindet vorauss. im juni. Beide waren nicht verheiratet Nun wollte ich sie fragen, ob sie ansprüche auf Unterhalt für sich hätte. Wie hoch das wäre? Wie sieht es aus, wenn ihr ex partner zwar zum Unterhalt für sie verpflichtet ist, es dann aber nie zahlt. Da ich weiß, das der Unterhalt auf das ALG2 angerechnet wird, hatte ich ihr vorgeschlagen, privat ein schriftstück aufzusetzen, welche beide dann unterzeichnen müssen. So das sie dann wenigstens etwas in der hand hätte. Lehnt er aber konsequent ab. Könnte man ihn durch einen Anwalt zwingen lassen, bzw. per Anwalt eine Unterhaltsgrenze festsetzen lassen? Oder würde in diesem Fall, das Arbeitsamt bzw. die Arge einspringen, bei nichtzahlung, es ihr zahlen, aber es sich dann vom ex-partner wiederholen? Sorry, wenn ich ein bißchen wirr geschrieben habe :( mfg, Daniela