Mitglied inaktiv
Hallo! Ich bin stillende Mutter einer 5 Monate alten Tochter und studiere. Ich habe mich nicht beurlauben lassen, sondern studieren mit Kind. Leider habe ich nun etwas Probleme in einem Seminar und der dort erlaubten Fehlzeit von einem Mal. Ich soll nun weil ich wegen Unwohlsein meiner Tochter(Zähne)/Autounfall 2 mal gefehlt habe vom Seminar ausgeschlossen werden. Es gibt keine schriftliche Grundlage für eine solche Bestimmung. Gelten die gesetzlichen Vorschriften über Mutterschutz, Stillzeit und Elternzeit auch für die Universität als öffentliche Einrichtung? Oder gibt es für studierende Mütter andere Rechte als für arbeitende Mütter? LG Nadine
Hallo, ja. Das MutterschutzG gilt nur für AN. Für Sie gilt die entsprechende Prüfungsordnung. Gruß, NB
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