Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

...und noch mehr... LG

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: ...und noch mehr... LG

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http://www.wdr.de/tv/service/familie/inhalt/20021016/b_4.phtml Peeka


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Danke für den Link, peekaboo. Wobei ich es immer noch so sehe, dass die Familie des Kindes ihr grundstück einzäunen sollte. Ich würde an Stelle des Gartenteichbesitzers vielleicht den Eltern einen Brief schreiben im Sinne von "Ihr Kind betrat mehrfach unbeaufsichtigt mein Grundstück, bitte sorgen Sie dafür, dass das nciht nochmal vorkommt, etc. pp., keine Haftung bei Unfällen, Erinnerung an Aufsichtspflicht, ggf. Kindeswohl in Gefahr = Überprüfung durch Jugendamt, ob die elterliche Sorge genügend wahrgenommen wird..." Irgendwo finde ich, kann es ja nicht sein, dass man als Grundstücksbesitzer seinen Garten einzäunen muss, weil andere Leute nicht auf ihre Kinder aufpassen können.


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Ich war auch der Ansicht, das ich für meine Kdis verantwortlich bin, aber dann habe ich diese Texte gefunden.... Ich für mich würde immer noch ein Zaun um mein Grundstück machen, das die Kdis nicht ausbüchsen könnten... Ob im Übrigen der Nachbar verklagt werden kann wird von Fall zu Fall entschieden... LG und hoffe das wird nie passieren... Peeka


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Ich weiß, war mir schon klar!


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.o)


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Was Du "findest" ist in diesem Fall egal: wer auf seinem Grundstück einen Teich anlegt hat dafür zu sorgen, daß von diesem keine Gefahr ausgeht, dazu gehört, daß er sein Grudstück derart einzäunt, daß dieses nicht ohne Weiteres betreten werden kann. Der unten angeführte Vergleich mit Auto verkratzen oder Hund im fremden Wohnzimmer hinkt völlig, denn im Falle eines Teiches geht es um Gefahr für Leib und Leben, ein verkratztes Auto hingegen ist höchstens ärgerlich.


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Unfälle passieren! Immer! Überall! Soll um alles ein Zaun? Ich denke mal, das würde entschieden zu weit führen. Es sind schon Kinder in der Badewanne verunglückt, aber bestimmt nicht, weil KEIN Zaun drumherum war. Ich verstehe stellenweise diese ganze Rechtssprechung nicht.


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