Frage: Umsatzbeteiligung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage für Sie. Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Schwangerschaft ist im Juli 2021 aufgetreten. Das bedeutet, dass für Lohnabrechnung in BV Juni, Mai, und April zählen. Ich habe im Januar 2021 und im April 2021 auch Umsatz bekommen. (Im Monat nach dem Quartalende. ) Aber.. Unsere Frau in der Buchhaltung hat im Januar 2021 ein Fehler gemacht und hat uns allen Umsatz von 4. Quartal in 2020 mit Laborkosten uberwiesen und wir haben alle zu viel bekommen. Paar Monate später wurde der Fehler festgestellt und uns wurde im April von dem Lohn abgezogen. Am Gehaltzettel steht, wie viel ich bekommen sollte, wie viel abgezogen wurde und wie viel ich bekommen habe. Meine Frage wäre, was genau zählt jetzt für die Abrechnung für mein Gehalt? Zählt alles was ich bekommen sollte oder nur was ich bekomme habe? Unterschied ist ziemlich groß um einfach zu vergessen. Oder habe ich einfach Pech? Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen.

von Birke86 am 26.09.2021, 17:35



Antwort auf: Umsatzbeteiligung

Hallo, die richtige Berechnung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.09.2021



Antwort auf: Umsatzbeteiligung

Es zählt natürlich das, was du tatsächlich richtig berechnet bekommen solltest und nicht das, was du fälschlicherweise zu viel bekommen hast. Ist aber auch logisch, oder? Oder ich verstehe deine Frage nicht richtig. Was meinst du mit großer Unterschied bzw. Pech? Du hast 1 x zu viel bekommen - das wurde dann 1 x wieder abgezogen und im Schnitt der betroffenen Monate hast du dann natürlich das raus, was du richtig berechnet auch hättest bekommen sollen. Daher verstehe ich das mit dem Pech haben nicht so richtig.

von cube am 27.09.2021, 08:45



Antwort auf: Umsatzbeteiligung

Aber ich habe in Januar zu viel bekommen, un mir wurde im April abgezogen, genau im Monat der für mein Gehalt zählt. Wenn das Geld schon im Februar abgezogen wurde, wäre es alles in Ordnung, dann wurde Durchschnitt von meinem ganzem April Lohn abgerechnet. Jetzt habe ich viel weniger, weil das Geld genau im April abgezogen wurde. Pech habe ich, weil das Geld im April und nicht schon früher im Feb. Oder März abgezogen wurde, Jetzt ist mein Durchschnitt niedriger.

von Birke86 am 27.09.2021, 08:58



Antwort auf: Umsatzbeteiligung

Auf der Abrechnung für April steht doch aber genau aufgeführt, wann wieviel zu viel gezahlt wurde, jetzt abgezogen wird etc. Das ist doch für die KK ersichtlich? Wenn du nun zu wenig bekommen hast, weil das nicht berücksichtigt wurde, sprich mit der KK bzw. dem AG, dass die fehlerhafte Jan-Abrechnung mit berücksichtigt werden muss, da hier der Fehler gemacht wurde und dadurch eben im April nicht das richtige Gehalt aufgeführt ist und zu einem Nachteil für dich führt.

von cube am 27.09.2021, 09:11