Mitglied inaktiv
Um unsere jüngeren Tochter die Aufnahme in der Grundschule zu ermöglichen, die unsere Ältere bereits als Gastschülerin besucht, müßten wir sie als im dortigen Einzugsgebiet wohnend anmelden. Welche rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen hat es, wenn ich gemeinsam mit meinen Kindern einen anderen Wohnsitz als mein Ehemann hätte? Gibt es noch eine andere Möglichkeit? Die Gründe für diesen Aufwand aufzuzählen, würde hier den Rahmen sprengen, aber wir sind uns hinsichtlich der Schulentscheidung absolut sicher.
Hallo, wegen der Steuern fragen Sie bitte auf der Seite unseres Steuerberaters. Ansonsten halte ich es rechtlich aus verschiedenen Gründen für bedenklich, einen falschen Wohnsitz anzugeben. Das ist mal mindestens eine Ordnungswidrigkeit, evtl. auch ein strafrechtlicher Betrug zum Nachteil der Schule. Liebe grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Keine Spätzulagen mehr?
- Reise trotz AU
- Teilzeit während der Elternzeit
- Notfallmedikament in der Kita
- Berechnungszeitraum Mutterschutzgeld
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Erst Minijob dann Stundenerhöhung - Berechnung Mutterschutzgeld und ggf. Beschäftigungsverbot
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch