Frage: Umgangsverhandlung

Guten Tag, meine ex Frau und ich haben uns 2018 getrennt, unser gemeinsamer Sohn damals knapp 3 Jahre alt blieb bei mir da sie quasi von einem Tag auf den anderen gegangen ist. Danach hatte sie erstmal so gut wie keinen Kontakt. Es wurde dann eine Umgangsvereinbarung beim Jugendamt ausgearbeitet an die sie sich aber auch nur sporadisch gehalten hat. Im März 2019 haben wir dann eine Umgangsvereinbarung ausgearbeitet an die sie sich soweit gehalten hat,es passte mir zwar nicht das unser Sohn bei ihr nur fremdbetreut wurde aber dagegen konnte ich nichts tun. Nach den Umgängen kam mein Sohn immer mit Verhaltensauffäligkeiten nach Hause, im September 2020 war es dann so schlimm das er sich unentwegt die Hände und Arme blutig biss,sich im Gesicht kratzte und abwesend wirkte. Aus diesem Grund fuhr ich mit ihm ins Krankenhaus und nach 2 Tagen wurde von den Ärzten angeraten den Umgang neu zu überdenken und beim Jugendamt zu sprechen. Meiner damaligen Frau teilte ich mit was los ist und das der Umgang von meiner Seite erstmal eingestellt wird. Nach einem Gespräch mit dem Jugendamt teilte ich ihr 4 Termine mit aber daran zeigte sie kein Interesse. Dann hörte ich von Oktober 2020 bis Juni 2021 gar nichts mehr von ihr. Im Juni 2021 stand sie dann mit ihrem neuen Lebensgefährten vor der Tür und wollte unseren Sohn sehen da er Geburtstag hatte, dies lehnte ich ab und bot ihr an später noch einmal zu kommen aber dann alleine und nicht mit einer völlig fremden Person,dies lehnte sie ab. Einen Monat später saßen wir tatsächlich beim Jugendamt und besprechen erstmal begleitenden Umgang. Aber bis auf einen Termin den ich nicht wahrnehmen konnte wegen meiner Arbeit hörte ich nichts mehr. Es war ab August 2021 also wieder still. In der Zwischenzeit sind wir umgezogen, was,ich ihr schriftlich mitteilte. Im Juli 2022 ging es dann um die schulanmeldung und dort werden beide Unterschriften gebraucht,nachdem ich meine Ex Frau ( sie war zwischenzeitlich unbekannt verzogen ) ausfindig gemacht habe,kam dann ein Brief ihrer Anwältin. Hier wird erklärt das mein Sohn bei mir geblieben ist weil sie damals noch in der Ausbildung war und sich deshalb nicht vollumfänglich und altersgerecht hätte um das Kind kümmern können. Das ich von Anfang an die Umgänge Boykottiert hätte. Das wir natürlich ohne ihre Zustimmung umgezogen sind. Und die Begründung dafür das sie jahrelang nichts getan hat ist das sie Angst vor Auseinandersetzungen mit mir hatte. Nächsten Monat treffen wir uns also vor Gericht wegen Umgang, auf was kann ich mich einstellen? Eine Frage noch ,mein Sohn hat einen Verfahrensbeistand bekommen der uns besuchen will und er soll auch von der Richterin angehört werden. Ich weiß nicht welchen Sinn das macht da mein Sohn gravierende Entwicklungsverzögerungen hat,er ist 7 und auf dem Stand von einem 2jährigen, hat frühkindlichen Autismus und spricht bisher kein Wort. Beste Grüße und vielen Dank

von Freddispapa am 31.07.2022, 09:45



Antwort auf: Umgangsverhandlung

Hallo, bitte kurz und allgemein fragen, so viel Text kann ich nicht lesen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.08.2022



Antwort auf: Umgangsverhandlung

Hast du einen erfahrenen Anwalt? Bitte bitte mach vor der Verhandlung mindestens 2 Termine mit deinem Anwalt, um die Verhandlung zu besprechen und nimm die Gutachten zur Entwicklungsverzögerungen des Kindes mit, damit dein Anwalt und der Verfahrensbeistand wissen, worum es wirklich geht. Meine Laieneinschätzung: Deine Ex will regelmäßigen Umgang mit eurem Kind. Deine Ex wird seine Entwicklungsverzögerung dir anlasten und versuchen, das alleinige Sorgerecht beantragen. Sie wird es aber dann nicht schaffen, sich angemessen um das Kind zu kümmern. Es wird schwierig, bereite dich gut vor!

von Pamo am 31.07.2022, 09:55



Antwort auf: Umgangsverhandlung

Danke für den Tipp. Das kann sie mir keinesfalls anlasten, da die ganzen Diagnosen ja von Anfang an bekannt waren,also auch schon vor der Trennung. Im Gegenteil,ich war ja derjenige der sich in Bezug darauf immer gekümmert hat.

von Freddispapa am 31.07.2022, 10:02



Antwort auf: Umgangsverhandlung

Sei trotzdem darauf gefasst. Nicht immer liest der Richter die Akte vorher genau. Deswegen muss dein Anwalt um so besser vorbereitet sein, dass der Gegner eine krasse, geradezu lächerlich falsche Darstellung entgegen aller Tatsachen macht und darauf sofort angemessen, also deutlich und sachlich, reagieren. Wenn er da selber die Fakten nicht perfekt drauf hat, dann kann der Fall schlicht falsch interpretiert werden.

von Pamo am 31.07.2022, 17:55