Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangsreglung

Frage: Umgangsreglung

zorce

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Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte mich bei Ihnen und allen anderen erstmal bedanken, für die Antworten bezüglich meiner Fragen zum Umgangsrecht. Ich habe noch eine letzte Frage an Sie: Dass der Kindsvater Umgangsrecht hat, ist klar, aber wie soll der Umgang statt finden, wenn dieser nicht geregelt ist und wir, der Kindsvater und ich, nicht darüber einig sind. Darüber hinaus wohnt der Kindsvater im Ausland. Bin ich in der Pflicht was zu unternehmen? Ich habe das alleinige Sorgerecht, da das Kind ausserehlich geboren ist und der Kindsvater erst neulich per Gerichtsbeschluss die Vaterschaft anerkannt hat. Wie soll Umgang in unserem Fall stattfinden? Vielen Dank nochmals für Ihre Unterstützung Z


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wie ich geschrieben habe. In D und im Zweifel betreut. Dann muss er sich eine Ferienwohnung nehmen. Liebe Grüße NB


Pamo

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Der Umgangsberechtigte trägt die Kosten des Umgangs. Er muss kommen und das Kind besuchen bzw. abholen und zurückbringen. Ihr vereinbart kooperativ die entsprechenden Termine und zu diesen Terminen steht das Kind mit gepackter Tasche bereit. Wenn der Vater nicht kommen will oder kann, dann gibt es keinen Umgang. Pech. Wenn der Vater nicht zufrieden ist mit eurer Vereinbarung, dann kann er vor einem deutschen Familiengericht auf Regelung des Umgangs klagen. Du musst das nicht für ihn erledigen. Biete ihm doch an, dass er das Kind jedes zweite Wochenende besuchen kann. Wenn er das nicht in Anspruch nimmt, dann kann St der Fall für dich erledigt.


Btby

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Du musst gar nichts machen nur den Umgang ermöglichen. Der Mann ist aber nicht mal in Deutschland also worüber denkst du nach? Wenn er hier her kommt einen Termin beim Jugendamt machen und dann den Umgang mit denen festlegen.


zorce

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Es geht darum, dass wir mit dem Vater gar nicht einig sind, es wurde kein Umgang festgelegt, da wir kaum miteinander reden können. Der Kindsvater hat mich in der Vergangenheit bedroht und erpresst und er uebt psychisch Druck auf mich aus. Er beharrt aber auf Umgang mit dem Kind und Videokonferenzen mit dem Kind. Deswegen habe ich die Frage gestellt, inwieweit ich in der Pflicht bin, mich um den Umgang zu kümmern. Viele Grüße Z


WonderWoman

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du machst es am besten so wie es für dich und das kind passt. alles komplett abblocken macht sich nicht gut falls er vor gericht geht aber du musst auch nicht nach seiner pfeife tanzen. auch eine idee wäre sich vom ja beraten zu lassen. falls es dann vor gericht geht zeigst du damit dass du bereit bist lösungen zu finden. erfahrungsgemäss mögen ja-leute ausserdem eltern die proaktiv auf sie zukommen und im falle einer verhandlung wird das ja befragt.


Btby

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Wie will er denn Umgang mit dem Kind haben, wie ist denn seine Vorstellung? Wann ,wie wo????


desireekk

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Du selbst musst dich mit dem Vater erst mal gar nicht auseinandersetzen: Schreibe ihn an und teile ihn mit dass er sich doch bitte mit dem Jugendamt deines Wohnortes in Verbindung setzen soll, dann kann man sich dort zu dritt treffen und eine Umgangsregelung besprechen. (In der zum Beispiel durchaus auch angesprochen werden darf dass der andere Elternteil nicht schlecht geredet wird, etc.) Dann siehst du ja ob er das macht oder nicht. Bis dahin würde ich erst mal gar nichts tun, und ihn notfalls auch ignorieren wenn er ausfällig wird. Gruß D


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