Mitglied inaktiv
Ganz kurz: KV möchte seine Umgangspflicht wahrnehmen und würde auch die Kosten tragen. Aber die KM möchte dies nicht. JA sieht seine Vermittlungsmöglichkeiten damit erschöpft. Und nun? Was kann der KV tun? Grüße und Danke
Hallo, klagen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Einen Anwalt nehmen, damit kommt er bestimmt weiter!! Wenn das Geld knapp ist , dann kann er sich vor dem Anwaltstermin nen Beratungsschein auf dem Amtsgericht holen, dann kostet der Anwalt max. 10;00€! Viel Glück!!
Die letzten 10 Beiträge
- Kostenfreie Stornierung einer Pauschalreise nach Äthiopien
- Eigene Notizen
- BU Rente während Elternzeit
- Verschiebung Mutterschutz durch freiwillige Arbeit und Elterngeld
- Schädlichkeit von Elternzeit auf Tätigkeitsjahre
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger