Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, in welchem Umfang wird die kostenlose Beratungshilfe gewährt und wo kann ich das nachlesen? Im Beratungshilfegesetz steht nur in §2 (1) "Die Beratungshilfe besteht in Beratung und, soweit erforderlich, in Vertretung." Nach meinem Verständnis schließt sie die gesamte anwaltliche Tätigkeit bis zu einem möglichlichen Prozeß (für den natürlich PKH zu beantragen wäre). Sehe ich das falsch? Wo kann man das evtl. detaillierter nachlesen? Vielen Dank im voraus, Patti
Hallo, erkundigen Sie sich am besten in Ihrem speziellen FAll im Gericht (PKH-Stelle), die erklären einem das auch telefonisch. Gruß, NB
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