Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Ich habe folgendes Problem: Bis zur 12. SSW war ich krankgeschrieben, danach habe ich ein indiv. Beschäftigungsverbot erhalten. Seit Sept. 02 habe ich kein Gehalt mehr von meinem AG erhalten, also Sept.-Dez. fehlen + Sonderzahlung, aber die Klage vor dem Arbeitsgericht läuft. Mein Mutterschutz beginnt am 26.01.03 und ich habe noch 15 Tage alten Urlaub für 2002 und muß aber auch dazu sagen, das wir AN unser volles Urlaubsgeld, 30 Tage, immer mit dem Juni-Gehalt, also 2002, ausbezahlt bekommen haben. Was mache ich denn jetzt mit dem Resturlaub? Ein Beschäftigungsverbot habe ich ja, also kann ich vor meinem Mutterschutz den Urlaub nicht nehmen. Den Resturlaub an meinen Mutterschutz "ranhängen", um länger Mutterschaftsgeld zu bekommen? Geht sowas? Ich bin total überfragt!? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
HAllo, entweder nach dem EU nehmen, oder, was besser ist, nach dem Mutterschutz nehmen, um länger Gehalt zu erhalten. Aber aufpassen: Antragsfrist für EU ist dann 8 Wo. Gruß, NB