Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Überschneidungs- + Übertragungszeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Überschneidungs- + Übertragungszeit

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Mein Arbeitgeber sagt, dass der Überschneidungszeitraum zwischen Beginn EZ 2. Kind und Ende EZ 1. Kind dem 1. Kind zugerechnet werden. Ich hab es so verstanden, dass dieser dem 2. Kind zugerechnet wird: Überschneidungszeit betrifft 2. Kind = 7 Monate Übertragungszeit betrifft 1. Kind = 3. Jahr EZ (12 Monate) Nun soll ich mich entscheiden, ob das 3. Jahr (12 Monate) übertragen werden soll oder nur der Überschneidungszeitraum (7 Monate), da man nur 12 Monate und keine 19 Monate übertragen kann. Ist es korrekt, dass der Überschneidungszeitraum dem 1. Kind zugerechnet wird und nicht dem 2. Kind?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das können Sie wählen! Sie nehmen für das 1. Kind eben nur bis zu einem bestimmten Datum u dann für das 2. Kind. Aber Sie haben keinen Anspruch auf Übertragung nach dem 3. Geb. Liebe Grüsse, NB


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