Mitglied inaktiv
Mein Arbeitgeber sagt, dass der Überschneidungszeitraum zwischen Beginn EZ 2. Kind und Ende EZ 1. Kind dem 1. Kind zugerechnet werden. Ich hab es so verstanden, dass dieser dem 2. Kind zugerechnet wird: Überschneidungszeit betrifft 2. Kind = 7 Monate Übertragungszeit betrifft 1. Kind = 3. Jahr EZ (12 Monate) Nun soll ich mich entscheiden, ob das 3. Jahr (12 Monate) übertragen werden soll oder nur der Überschneidungszeitraum (7 Monate), da man nur 12 Monate und keine 19 Monate übertragen kann. Ist es korrekt, dass der Überschneidungszeitraum dem 1. Kind zugerechnet wird und nicht dem 2. Kind?
Hallo, das können Sie wählen! Sie nehmen für das 1. Kind eben nur bis zu einem bestimmten Datum u dann für das 2. Kind. Aber Sie haben keinen Anspruch auf Übertragung nach dem 3. Geb. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Neuer Job
- Stillbeschäftigungsverbot Forensische Psychiatrie
- Umgang Schwiegermutter-Kind
- Kündigungsfrist
- Familienzuschlag, Krankenversicherung und Elterngeld/Elternzeit
- Unterhaltsberechnung / Wohnvorteil
- Elternzeit endet kurz vor Mutterschutz
- Vertrag TZ in Elternzeit änderbar?
- Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern
- EZ und Arbeitslosenversicherung