Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Überraschungskind

Frage: Überraschungskind

Monima

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Sehr geehrte Frau Bader, ich werde im August umziehen (über 300km) entfernt und habe bedingt meine kurze Kündigungsgrist noch nicht gekündigt. Mein Chef weiß es aber das es ansteht. Leider auf Grund der massiven Stress habe ich meinen Zyklus ein bisschen US dem Uhr gehabt und bin in der 7 Woche schwanger (drittes Kind) . Wie kann ich legal verfahren sodass ich für die Mutterschutz kein Nachteil habe, oder am besten noch mein Gehalt bekomme solang möglich. Steht mir bei eine Kündigung in August Mutterschaftsgeld zu? Oder Elterngeld überhaupt? Puhhh mit sowas habe ich jetzt nicht gerechnet...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte stellen Sie die Frage neu mit den Zusatzinformationen, wann der Mutterschutz beginnt und wann genau Sie umziehen wollen. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Im August bist du doch schon im Mutterschutz oder? Wenn ja auf gar keinen Fall kündigen sondern ganz normal erst Mutterschutz, dann Elternzeit ( wenigstens 2 Jahre nehmen) und in dieser dann am neuen Wohnort ne neue Stelle suchen und die alte dann kündigen. Kündigst du im Mutterschutz , bekommst du zwar ganz normal Elterngeld, hast aber keine Elternzeit bist halt Hausfrau musst dich gegebenenfalls nach der Elternzeit selber krankenversichern ( falls du nicht bei deinen Mann rein darfst) , hat also nur Nachteile. Wenn der Umzug erst um Mutterschutz stattfindet ist auch alles ganz legal, im Mutterschutz darfst du auch700km wegziehen Lg


luvi

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Hallo,  Wann ist ET? Wann beginnt der Mutterschutz? Ich würde trotz Umzug bei diesem Arbeitgeber bleiben, Elternzeit für 3 Jahre nehmen, und mir während der Elternzeit am neuen Ort was neues suchen und dann erst kündigen. Im Mutterschutz und Elternzeit darf man umziehen und Elterngeld beziehen.  LG luvi  


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