Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Überbrückung zwischen zwei Elternzeiten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Überbrückung zwischen zwei Elternzeiten

Mitglied inaktiv

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Hallo, im Mai 2004 endet meine Elternzeit. im Juli 2004 erwarte ich meine zweites Kind. Ich müsste also theoretisch ca. 2-3 Wochen (abzgl Urlaub und Mutterschutz) arbeiten (im öffentlichen Dienst). Die Betreuung meiens Sohnes könnte ich für die Zeit organisieren. Wie siehts dann aus mit dem Gehalt bzw. Mutterschutzgeld? Habe ich Anspruch auf Mutterschutzgeld in gleicher Form wie beim ersten Kind? Schon im voraus vielen Dank.


Mitglied inaktiv

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wenn du zwischen den Elternzeiten normal arbeiten kommst, läuft es so wie beim 1. Kind (weiß ich deshalb, da eine Kollegin von mir es gerade so macht;-) Alles Gute Murmeline


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