Mitglied inaktiv
Hallo, ist es zulässig, dass eine Anmeldung zu einem städtischen Schwimmkurs für Kinder telefonisch durch die Aufnahme der Personalien verbindlich(!) erfolgen kann (ohne dass eine Bestätigung der Buchung versandt wird o.ä.) und man somit zur Zahlung der Kursgebühr verpflichtet ist? Was ist, wenn jemand anders die Kinder einfach anmeldet und die Eltern davon gar nichts wissen - die Beweislast kann doch nicht tatsächlich bei den Eltern liegen. Danke
Hallo, das reicht, im Zweifel kann das Krhs. die Mitarbeiterin als Zeugin benennen, die den Vertrag geschlossen hat. Wer sollte auch für einen anderen da anrufen. Gruß, NB
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