Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin zur Zeit in Elternzeit. Ich hatte mit dem AG einen Termin vereinbart, an dem ich Teilzeit wieder anfange zu arbeiten innerhalb der Elternzeit. (ich hatte im Teilzeit-Antrag geschrieben 01.09. oder ggfs später nach Rücksprache mit der Abteilung). Nun bin ich aber noch nicht bereit, wieder arbeiten zu gehen (mein Sohn ist im Januar geboren). Bin ich nun an den 01.09 gebunden? Ist das rechtlich schon fest? Ich habe nichts unterschrieben.
Hallo, je nach vertragswortlaut. Eigentlich aber schon. Sie können das wieder kündigen, gehen aber das Risiko ein, später keine TZ mehr arbeiten zu können, weil der AG sich umorientiert hat. Gruß, NB
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