Katkatkat
Hallo Die Tarifverhandlungen sind durch und einmalzahlungen werden getätigt. Ausserdem werden Gelder rückwirkend gezahlt. Bei kirchlichen Träger dauert das für gewöhnlich etwas länger. Wie aber läuft das ab wenn die Gelder rückwirkend erst dann ausgezahlt werden wenn ich in Elternzeit bin.der arbeitgeber zahlt während der Elternzeit keine Sonderzahlungen, in diesem Fall müsste er nach meinem Gerrechtigkeitsinn jedoch die Monate in denen ich gearbeitet habe oder im BV war zahlen? Richtig?
Hallo, das kommt darauf an, was in den Tarifverhandlungen dazu geregelt worden ist. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Alleiniges Sorgerecht & kein geregelter Umgang: Auskunftspflicht zum Urlaubsort?
- Campingurlaub absagen
- Mutterschaftsgeld bei Nebentätigkeit und Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot
- Erstes Gehalt nach Elternzeit (Elterngeld Plus)
- Auswanderung während Elternzeit (Beamtin) möglich?
- Berechnungszeitraum 2. Kind bei Mischeinkünften, BV
- Rückführung Pflegekind nach 3,5 Jahren
- Minijob, Beschäftigungsverbot und Schwangerschaft
- EZ bei zwei kurz aufeinanderfolgenden Kindern
- Mischeinkünfte Elterngeld