Frage: Strafe angemessen?

In der Klasse meines Sohnes ist aktuell leider Diebstahl im nahe gelegenen Supermarkt, zu einer Art Mutprobe geworden. Leider konnte auch mein Sohn es nicht lassen und wurde auch erwischt. Der Supermarkt hatte, verständlich, die Graupen dick und hat nun erstmalig die Schule informiert. Mein Sohn hat vom Supermarkt eine Gefährder Ansprache und Hausverbot erhalten und von zu Hause eine Standpauke bzw. musste er das Diebesgut von seinem Taschengeld bezahlen hat es aber dennoch nicht ausgehändigt bekommen. Da sich der Vorfall in einer der großen Pausen ereignete, in welchen die Kids das Schulgelände eigentlich nicht verlassen dürfen, hat auch die Schule eine Strafe verhängt. Ich muss dazu sagen, dass Niemand dort kontrolliert ob de Schüler das Gelände verlassen und so lange nichts passiert, dies auch nie unterbunden oder in irgendeiner Art bestraft wurde. Es wurde quasi stillschweigend akzeptiert das die Kids dennoch das Schulgelände verlassen. Die Schule hat als Strafe nun 5 Tage Suspendierung verhangen für "unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes mit einer Straftat". Ich verstehe dass die Schule ein Zeichen setzen möchte und ich bin auch der Meinung dass Strafe sein muss. Für mein Gefühl ist diese lange Suspendierung aber weder Zielführend noch angemessen. Zumal ihm durch die Suspendierung verwehrt wird, seine durch Krankheit versäumten Klassenarbeiten noch vor den Halbjahreszeugnissen nachschreiben zu können. Sohnemann ist 12, wenn das wichtig ist. Alle bis dato erwischten Schüler aus der Klasse, welche das auch während der Schulzeit taten sind straffrei ausgegangen. Ist die Dauer der Suspendierung wirklich angemessen? Oder kann ich hier irgendwas tun damit die Tage reduziert werden?

von Malil am 20.12.2022, 10:24



Antwort auf: Strafe angemessen?

Hallo, ich würde hier zwei Themenbereiche unterscheiden. Zum einen hat er unerlaubt das Schulgelände verlassen. Ich bin überhaupt kein Fan von Suspendierung, weil das für Kinder keine Strafe, sondern eine Belohnung ist. Aber das Kehren des Hofes ist eben heute problematisch. Eine Freistellung von einer Woche halte ich für sehr lang, zumal Klassenarbeiten geschrieben werden. Hier würde ich mal Rücksprache mit der Aufsichtsbehörde der Schule nehmen. Zum anderen hat er geklaut. Sicherlich nicht schön, aber die meisten von uns haben schon mal gestohlen. Ich in der ersten Klasse mit meiner Freundin Kerstin eine Tafel Schokolade. Da habe ich heute noch ein schlechtes Gewissen. Da Ihr Sohn noch nicht strafmündig ist hat das auch keinerlei Folgen. Insbesondere kann auch nicht die sogenannte Vertragsstrafe, die Geschäfte immer mit großen Plakaten ankündigen, gefordert werden. Das Geschäft kann ihm ein Hausverbot erteilen und das war‘s dann. Grämen Sie sich nicht und hängen Sie es nicht allzu hoch auf. Auch wenn an mir dieser Krug bis jetzt vorübergegangen ist denke ich, dass das relativ normal ist und Ihr Sohn deshalb kein Straftäter werden wird. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.12.2022



Antwort auf: Strafe angemessen?

Du schreibst doch selber, dass der Supermarkt erstmals die Schule informiert hat. In sofern wären sicher auch die anderen Schüler bestraft worden, wenn die Schulleitung davon Kenntnis bekommen hätte. Von daher: dumm für deinen Sohn gelaufen, aber dadurch merkt er vielleicht, was für einen Bockmist er gebaut hat - i

von KielSprotte am 20.12.2022, 10:40



Antwort auf: Strafe angemessen?

Naja, ich bin zwiegespalten: für das Verlassen des Schulgeländes trotz Verbot fände ich 5 Tage deutlich zu viel. Zumal andere erwischte Schüler ja offenbar gar nicht suspendiert wurden. Bzgl. "stillschweigend akzeptiert": sehe ich anders. Es gibt eine klare Anweisung/Regel/Verbot. Das aber genau zu kontrollieren ist nicht möglich - außer, es würden an jedem möglichen Ausgang Lehrer stehen und kontrollieren. Ich sehe schon die Eltern, die von "gefängnisähnlichen Zuständen" schwafeln ;-) Mit 12 darf erwartet werden, dass sich an Regeln gehalten wird. Die Schule reagiert ja, wenn sie es mitbekommt - und sei es nur mit einer Standpauke und Androhung "beim nächsten Mal..." oder eben mit einer tatsächlichen Maßnahme. Für die Straftat 5 Tage Suspendierung ...da bin ich eben zwiegespalten. Denn bei Verlassen des Schulhofes unterliegt der Schüler nicht mehr dem Verantwortungsbereich der Schule. sprich: verlässt Kind unerlaubt den Schulhof und die Schule/Aufsichtsperson hat nicht (grob) fahrlässig gehandelt, ist die Schule/Lehrer auch nicht für einen zB Unfall außerhalb der Schule verantwortlich. Warum also sollte die Schule dann verantwortlich für den Diebstahl außerhalb des Schulgeländes bzw. nach Verlassen sein und entsprechende Maßnahmen verhängen dürfen? Für die Bestrafung der Straftat ist meiner Meinung nach der Geschädigte im Sinne Hausverbot bzw. die Polizei - sofern hinzugerufen - zuständig. Die Schule ist nur für das unerlaubte Verlassen des Schulhofes verantwortlich. Und dafür wären (s.o.) 5 Tage sicher nicht angemessen. Ich befürchte aber, willst du dagegen angehen wegen zB der Nachschreibearbeit, wirst du einen Fachanwalt befragen und ggf. beauftragen müssen. Dreht sich meiner Meinung nach dann wirklich um die Frage, bis wohin die Verantwortung der Schule reicht und daraus resultierend eben auch die Zulässigkeit, eine Ordnungsmaßnahme aussprechen zu dürfen für Dinge, die außerhalb des Schulgeländes passiert sind und eben keine! Auswirkungen auf andere Schüler haben/hatten.

von cube am 20.12.2022, 11:31



Antwort auf: Strafe angemessen?

Zunächst ist das hier ja ein Rechtsforum und kein "wie finde ich das Verhalten Deines Kindes"-Forum. "Geschieht ihm Recht, was macht er sowas" ist auch kein besonders fundierter juristischer Rat. Dein Sohn hat unerlaubt das Schulgelände verlassen. Wie vermutlich x andere davor und danach. Eine schulrechtliche Sanktion mag angemessen sein, aber sicher nicht in erster Stufe und beim ersten Verstoss ein Suspendierung. Die Schulgesetze sehen eine stufenweise Eskalation von Sanktionen vor, die aber immer erforderlich, geeignet und angemessen sein müssen. Das ebbt man Verhältnismäßigkeitsprinzip. Und bei einem einmaligen Verstoss ist sicher keine Sanktion dieser Stufe verhältnismäßig. Zudem das Schulgesetz zunächst Erziehungsmaßnahmen und dann erst Ordnungsmaßnahmen vorsieht. Meiner Ansicht nach hast Du sehr gute Chancen, Dich hier erfolgreich zu wehren. Wende Dich an die Schulaufsicht oder eben die übergeordnete Behörde (ist je nach Bundesland anders benannt)

von Berlin! am 20.12.2022, 16:51



Antwort auf: Strafe angemessen?

Hallo, Ich bin da bei Berlin. Normalerweise werden an der Schule Maßnahmen schrittweise gesteigert. Das kommt aber evtl auch auf das Bundesland an. Verweise, Schulverweis, Schulausschluss. Den Schulausschluss gibt es auch in verschiedenen Abstufungen. So weit ich weiß, muss auch in Stufen vorgegangen werden. Überschreiten hier nicht einige Institutionen ihre Kompetenzen? Ich kann nicht nachvollziehen, warum der Supermarkt die Schule informiert. Eigentlich hätte er ja die Erziehungsberechtigten informieren müssen. Ich finde es unangemessen, dass die Schule außerschulisches Verhalten bestraft. Das eine ist das unerlaubte Entfernen, das andere der Diebstahl. Was ist eigentlich mit der Aufsichtspflicht der Schule? Ein Schüler darf das Schulgelände nicht verlassen. Aber es gibt doch auch eine Aufsichtspflicht? Bekommt das keiner mit, dass 12jährige dauernd in den Pausen abhauen? Du schreibst ja, dass Klauen in der Pause eine Mutprobe ist. Bist du dir sicher, dass das bei deinem Sohn das 1. Mal war? LG luvi

von luvi am 20.12.2022, 22:29



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