Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wir hatten für die Woche vor Ostern eine Ferienwohnung in einem bekannten Ferienpark in Holland gebucht. Die Reise wurde natürlich vom Park storniert und uns wurde ein Gutschein in Höhe der gezahlten Kosten versprochen. Da wir aber durch die anstehende Geburt in nächster Zeit keine Reise planen wollen, hätten wir lieber das Geld zurück. Müssen wir den Gutschein annehmen oder hätten wir eine Chance auf Erstattung des Reisepreises? Freundliche Grüße, Jojo
Hallo, wenn der Reiseveranstalter absagt, muss er erstatten. Problem ist aber, dass Ihr Vertragspartner im Ausland sitzt und Sie Forderungen wahrscheinlich chlecht durchsetzen können. Geht mir auch so - unser Campingplatz am Gardasee hat uns auch nur einen Gutschein angeboten. Und ich habe da auch Verständnis für - die können gar nicht alles zurückzahlen, dann sind sie nämlich Pleite. Reden Sie mit dem Veranstalter weisen Sie auf die Situation hin und erreichen Sie, dass der Gutschein länger gilt. Lieeb Grüße NB
mellomania
seid froh dass ihr einen gutschein erhaltet. das ist jedem veranstalter selbst überlassen. auch in den läden in der stadt erhälst du meistens kein geld zurück sondern den gutschein. wenn du den nicht verwenden kannst ist das ja dein problem und nicht das des veranstalters. finde das sehr kulant dass du überhaupt was erhälst. bei uns sind 50% des preises unwiederbringlich weg. nix gutschein. du hast da keine wahl. das steht normalerweise auch in den AGB
cube
Die Reise wurde nicht vom Urlauber storniert, sondern vom Veranstalter abgesagt. Das dieser den Kunden dann komplett entschädigen muss, sehe ich daher eher als Selbstverständlichkeit denn als Entgegenkommen. Und soweit ich weiß, kann man sein Geld zurück verlangen. Der Veranstalter kann einen Gutschein anbieten - dies kann man aber ablehnen und eben das Geld zurück verlangen.
Mitglied inaktiv
Danke cube, für die nette Antwort! Das war auch das, was ich zum Thema Pauschalreisen gelesen habe, war aber unsicher, ob das auch für Ferienwohnungen gilt. Was die andere Antwort betrifft: Es war nur eine Frage. Natürlich nehmen wir „zur Not“ auch den Gutschein, aber wenn es auch anders geht, nehme ich das gerne an.
la-floe
Boah ehrlich mellomania, "sei froh, dass du überhaupt was bekommst..." warum so aggressiv?? Die TO hat für eine Leistung bezahlt, die sie nun nicht in Anspruch nehmen kann, die Gründe davon liegen nicht bei ihr sondern beim Veranstalter. Und da ist es durchaus legitim zu fragen, ob man das Geld anstatt Gutschein zurückbekommt. Und die TO hat einen ANSPRUCH auf 100% Entschädigung. Wenn ihr nur 50% erstattet würde mich mal interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage ihr so handelt. Und wieviel Kunden ihr nach Corona noch habt, wenn ihr ein solches Geschäftsgebahren an den Tag legt. floe
QueenMum
Also wir sind auch betroffen, aber ganz ehrlich, wir nehmen den Gutschein weil auch der Veranstalter sowie deren MA immense Einbußen hat. Natürlich kannst du dagegen rechtlich vorgehen. Allerdings würde ich mich informieren welches Recht greift Deutsches oder Holländisches. Ich kann allerdings den Anbieter auch verstehen der kann genauso wenig dafür wie wir Kunden, allerdings haben wir auch keine MA die wir beschäftigen und und und. Wenn jetzt jeder das Geld in den 4 betroffenen Ländern zurück fordern würde, wäre der Anbieter wohl pleite und das fände ich ziemlich schade denn es hängen dort ja auch Arbeitsplätze mit dran, Familien mit Kindern usw.
Mitglied inaktiv
Ich würde auf gar keinen Fall rechtliche Schritte oder sonst was einleiten deswegen. Ich verstehe, dass auch der Park selbst und viele andere wirtschaftliche Schwierigkeiten haben. Auch wir sind von Kurzarbeit getroffen. Daher war es nur eine Frage, ob ich dem Park sagen könnte „Nein, wir möchten lieber das Geld haben“, alles was darüber hinausgeht, würde ich nicht eingehen. Ich habe vollstes Verständnis für die Unternehmen und ihre Schwierigkeiten und fände es schön, wenn mir nicht gleich fehlende Empathie oder Dreistigkeit unterstellt wird.
bellis123
Ich sehe es grundsätzlich auch wie Cube. Allerdings würde ich nicht ausschließen, dass es in diesem Fall so etwas wie "Höhere Gewalt" ist und es deshalb Sonderregelungen gibt.
mellomania
ähm diese info haben wir erhalten! da wir gar nichts bekommen! bekannte haben auch den gutschein, von tropical island und sind eben froh, überhaupt was zu bekommen. wir erhalten nichts. unsere anzahlung ist futsch. wenn es eine rechtliche!!! info gibt, dann immer her damit. wir erhalten wie gesagt nix. andere ernalten einen gutschein.
Tini_79
wohl nicht mit einem Storno durch den Anbieter/ Vermieter zu vergleichen. Außerdem wäre eine gesetzliche Grundlage mal gut bei deinen (häufigen) Antworten. In dem Fall ggf. nach niederländischem Recht bitte. Nimm es nicht persönlich, aber du erzählst hier nicht selten etwas falsches.
Johidesi
Ich denke man stellt hier seine Frage, weil man eh eine fachliche Meinung möchtet und kein "Halbwissen"
Ging mir zuletzt auch so. Ich habe hier eine Frage an Frau Bader gestellt und dann möchte ich auch ihre Meinung und kein "Halbwissen".
Mitglied inaktiv
Ich bin gespannt auf Frau Baders Antwort!
cube
"Bietet ein Veranstalter für eine ausgefallene oder abgesagte Reise einen Reisegutschein an, der bei einer späteren Buchung eingelöst werden kann, muss der Kunde diesen nicht annehmen: "Rechtlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, einen Gutschein zu akzeptieren, sondern hätten das Recht, Ihren Reisepreis zurückzubekommen", schreibt der ADAC auf seiner Internetseite." (Quelle: br)
cube
da es aber dennoch ein öffentliches Forum ist und die Antworten nicht nur auf die Experten beschränkt, muss man damit leben, dass jeder sein Wissen oder auch andere Dinge dazu kund tut ;-) Wenn man das nicht möchte, muss man wohl doch das Geld in die Hand nehmen und sich einen privaten Anwalt suchen. ist nicht böse gemeint - nur so als Info. So funktioniert dieses Forum nun mal bzw. ist vom "Betreiber" so angelegt.
cube
Ihr habt ja wohl direkt beim Park gebucht? Dann gilt das, was dort im Vertrag steht. Es gibt Anbieter, die haben eine Pandemie-Klausel oder eben andere Klauseln, die sich auf "Absagen durch den Veranstalter" (in dem Fall der Park selbst) beziehen.
mellomania
ich sehe an den antworten von frau bader wo und wie ich falsch lag. und naja, so oft wie du sagtst hättest du es wohl gerne. ABER zurück zum thema. die frage ist, ob das infektionsschutzgesetz wie höhere gewalt gewertet wird. wenn ja, bekommst eben NIX. wie bei zugausfall höhere gewalt. bekommst auch nix. das meinte ich mit rechtsgrundlage. und ich gehe davon aus, dass das alles noch grundlegend geklärt werden muss. fakt ist aber auch, dass WIR nix erhalten und meine freundin eben den gutschein zum umbuchen. und bevor ich da terror mach würde ich den nehmen bevor ich, wie wir eben, gar nix bekommen.
mellomania
wie höhere gewalt? der veranstalter sagt zwar ab, aber icht weil er möchte, sondern weil er muss. das ist die frage ob da ein unterschied gemacht wird...so einen fall gab es ja bisher noch nie, sodass das wahrscheinlich nicht explizit in den AGB stehen kann...hmm...
Mitglied inaktiv
Wie oben geschrieben, habe ich nicht vor „Terror zu machen“. Einfach mal genau lesen, statt drauf los zu poltern.
mellomania
is besser, glaub mir. auf trittbrettfahrer habe ich gerade gar keine lust, sorry
luvi
Leider kann auch ich deine Frage nicht beantworten. Ich gehe aber davon aus, dass du hier aber mit deutschem Recht nicht weiter kommst. Hast du direkt beim Veranstalter in Holland gebucht? Dann wird wohl niederländische Recht gelten. LG luvi
HeyDu!
Irgendwo im Papierkram findest Du eine Angabe zum Rechtssitz... such mal und dann kann man sich der Frage widmen. BG
Dojii
Blöde Frage, aber wieso sollte Frau Bader das beantworten (können)? Das hat ja mal so gar nichts mit RuB zu tun.
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