Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stillbeschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Stillbeschäftigungsverbot

RosaBo

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Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin Zahnärztin und Ende der 16 Woche mit meinem ersten Kind schwanger. Mein Chef hatte bereits angekündigt (da er verärgert über die Schwangerschaft war) mich schnellstmöglich zu kündigen. Da ich mein Kind aber (sofern möglich) nach der Geburt gerne stillen würde und in das Stillbeschäftigungsverbot gehen würde, bin ich  vier Monate nach Entbindung kündbar. Ich habe bereits eine neue Chefin gefunden, die mich einstellen würde. Wäre es möglich unmittelbar bei ihr ins Stillbeschäftigungsverbot geschickt zu werden (sofern keine andere Möglichkeit nach Gefährdungsbeurteilung) und dann die Arbeit bei ihr nach dieser Zeit zu beginnen ? Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe ! LG RB


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich wüsste jetzt nicht, was da rechtlich entgegenstehen sollte. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Deine neue Chefin kann dich dann halt auch sofort kündigen und wenn das nicht gerade ein Freundschaftsdienst von ihr ist wird sie das wohl auch machen  


Andrea6

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Wow: die neue Chefin stellt also jemanden ein, der gar nicht vor hat, zu arbeiten, aber dennoch voll bezahlt werden will? Das nenne ich mal eine generöse Geste...


Dojii

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Vor allem, da die Allgemeinheit dann für alle Kosten aufkommen wird (mal von Urlaubsanspruch etc. abgesehen). ;)


RosaBo

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Vielen Dank Frau Bader für die schnelle Antwort ! Liebe Grüße RB


Baghira222

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Aus Interesse, da ich das mit dem Still-BV immer noch nicht so ganz verstanden habe: muss man für das Baby direkt im Anschluss an den Mutterschutz eine Vollzeit-Betreuung haben, wenn man VZ arbeiten möchte bzw. dann eben ins VZ-Still-BV geht? Müsste man nicht jederzeit in der Lage sein VZ arbeiten zu können wenn der AG eine stillkonforme Tätigkeit findet? Der Betrug ist hier einfach so offensichtlich, dass ich echt nicht glauben kann, dass unsere Gesetze das erlauben. Wer will denn gleichzeitig sein Baby voll stillen und direkt nach dem Mutterschutz VZ arbeiten? Das schließt sich doch von vornherein aus. Deswegen schreibt die Zahnärztin ja auch nicht : "ich möchte arbeiten" sondern "ich möchte ins Still-BV", also maximales Gehalt statt 67%. 


Baghira222

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Bzw. den Maximalsatz, das sind dann bei einer Zahnärztin mit Sicherheit weniger als 67%.


Andrea6

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Stillen und Berufstätigkeit schließen sich keineswegs gegenseitig aus. Das Mutterschutzgesetz sieht vor, daß die Stillende Stillpausen nach ihrem Bedarf nehmen kann.


Ani123

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Wenn ihr neuer AG eine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie hat können sie diese trotz Baby nachkommen? Ist ihr Baby entsprechend  betreut? Wenn ja spricht nichts gegen die Arbeitsaufnahme beim neuen AG.  Was machen Sie, wenn sie ihr Baby nicht stillen können oder das Baby sich von heute auf morgen selbst abstillt? In dem Fall müssten sie arbeiten. Ein Still-BV kann jederzeit vom AG aufgehoben werden soweit es eine mutterschutzkomforme Tätigkeit gibt oder gilt als aufgehoben, wenn das Baby nicht mehr gestillt wird.  Ihr AG darf zudem verlangen, dass sie regelmäßig ärztlich nachweisen, dass sie noch stillen. Die Krankenkasse kann das auch fordern.  Ob ein neuer AG es gut findet, wenn die neue AN direkt mit einem Still-BV startet, ist ein anderes Thema.  Sicherer ist es für sie mit EZ zu planen. Das ist zwar weniger Geld, dafür psychisch weniger Stress. Denn immer mit dem Gedanken dabei zu sein, hoffentlich lässt sich das Baby lange stillen, kann unbewusst sich auf das Baby übertragen. Das kann beim Baby zu Unruhe führen bis hin dazu, dass es sich selbst abstillt.  Bedenken Sie, wenn Sie kein Still-BV bekommen und arbeiten müssen, müssen sie das auch. Dann zu sagen, dass es wegen fehlender Kinderbetreuung nicht geht wäre u. a. ein Kündigungsgrund. Bei aufgehobenen Still-BV kann der AG das der Krankenkasse melden und die prüfen dann, ob es überhaupt eine Betreuung gab. Wenn nicht kann das erhaltene Geld zurück gefordert werden und sie können wegen Betruges angezeigt werden. Krankenversichert wären sie dann auch nicht mehr. Ohne Ag können sie keine EZ nehmen um weiter krankenversichert zu sein. Da bleibt für sie dann nur zu hoffen, dass die Krankenkasse des KV (wenn verheiratet) sie mit aufnimmt (familienversichert). Wenn nicht müssen sie sich dann selbst krankenversichern was meist 180€ und mehr pro Monat kostet. Mit dem Hintergrund dann einen neuen AG zu finden könnte schwierig werden. 


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