Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Still BV

Frage: Still BV

W.anja

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Hallo, Ich werde im September wieder anfangen zu arbeiten nach 18 Monaten Elternzeit. Ich bin Chemisch-Technische Assistentin, daher immer Chemikalien (auch CMR-Stoffen) ausgesetzt. Ich hatte daher schon in der Schwangerschaft ein BV. Jetzt meine Frage. Da ich noch stille und kein Ende in Sicht ist, kann ich, falls ich im September noch stille, ein still BV bekommen? Vielen Dank


Port

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Das Kind ist dann 18 Monate alt - Still-BV?????


Schniesenase

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Hallo W.anja, die WHO empfiehlt, mindestens zwei Jahre lang zu stillen oder darüber hinaus, wenn Mutter und Kind es möchten. Die Deutsche Gesetzgebung wurde hier leider ungünstig für die Frauen verändert, so dass es nun eher darauf ankommt, wie kulant sich die Arbeitgeberin zeigt (bei einem über einjährigem Stillkind), möglich ist es aber, und in Deinem Falle vielleicht auch noch gut begründbar (Chemikalien). Ältere Stillkinder (mit 18 Monaten findet man sie ja, wie man über meinem Beitrag sehen kann, hierzulande dafür [zu] alt) müssen normalerweise nicht mehr so häufig stillen wie jüngere, so dass Stillpausen etc. oft kaum noch durchzusetzen sind. Beim BV bezüglich stillen sieht das etwas anders aus. Du könntest der WHO-Empfehlung arbeitend nicht nachkommen, und so hättest Du definitiv einen Nachteil als (stillende) Mutter. Das ist also durchaus begründbar und diskutierbar. Leider immer noch, trotz vieler fachlicher Empfehlungen für die meisten Leute in D noch unbekannt, und teilweise mit Befremden behaftet. Ich wünsche Dir viel Erfolg dabei! VG Sileick


Mitglied inaktiv

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Bei einem Still BV nach dem 1. Geburtstag kann die KK das aber anzweifeln und keine Erstattung vornehmen!


desireekk

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Naja, anzweifeln können sie ja, dann muss eben ein Attest vom Arzt her. Nach dem 12. Lebensmonat gibt es keine Stillpausen mehr, aber wenn gefährliche Stoffe ins Spiel kommen, gibt es immer noch BV, zur Not eben mit Attest. VG D


Kärchen

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@desireekk Wieso gibt es nach dem 12. Lebensmonat keine Stillpausen mehr. Das stimmt doch so nicht. Bis zum 1. Geburtstag des Kindes muss man die Zeit der Stillpausen nicht nacharbeiten und das ändert sich ab dem 1. Geburtstag. Aber Stillpausen stehen einem dennoch zu.. Sie müssen halt nachgearbeitet werden!


romankowitz

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Schwierig: Eigentlich steht in keinem Gesetzt wie lange ein Still-BV gehen darf. Die Krankenkasse zahlt in der Regel nur 12 Monate und stellt nachher die Zahlung ein. Dann müsste der Arbeitgeber die Krankenkasse verklagen, bezahlen müsste er aber in jedem Fall die Mitarbeiterin. Die müsste wiederum den Arbeitgeber verklagen, wenn der keine Lust hat auf der Summe sitzen zu bleiben. Muss man überlegen ... was ist es mir Wert?


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