Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich werde eine gut verdienende AE sein (Kind kommt in ca.5 Wochen). Wenn ich den KV bei der Geburt angebe - hat er dann immer Anspruch auf den halben Steuerfreibetrag oder kann ich den vollen Steuerfreibetrag für mich nutzen? Was muß ich tun,um den vollen Steuerfreibetrag zu erhalten? Ihm stünde ja, im Falle der Vaterschaftsanerkennung ( Ergo: Unterhaltspflicht an das Kind), ja auch das halbe KG zu. Vielen Dank für die Beantwortung, Grüße, Hugendubel
Hallo, bin kein Steuerberater. Bitte beim FA anrufen Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld