Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich werde eine gut verdienende AE sein (Kind kommt in ca.5 Wochen). Wenn ich den KV bei der Geburt angebe - hat er dann immer Anspruch auf den halben Steuerfreibetrag oder kann ich den vollen Steuerfreibetrag für mich nutzen? Was muß ich tun,um den vollen Steuerfreibetrag zu erhalten? Ihm stünde ja, im Falle der Vaterschaftsanerkennung ( Ergo: Unterhaltspflicht an das Kind), ja auch das halbe KG zu. Vielen Dank für die Beantwortung, Grüße, Hugendubel
Hallo, bin kein Steuerberater. Bitte beim FA anrufen Liebe Grüsse, NB
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