Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

steht mir nicht 4 wochen mehr krankenkassengeld zu

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: steht mir nicht 4 wochen mehr krankenkassengeld zu

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hallo, meine tochter kam bei 36+3 zur welt, das war im august. sie hatte frühchenprobleme durfte aber bei mir bleiben, nach 1 woche wurden wir entlassen. sie hatte extreme trinkprobleme und einen nabelbruch, die sie schnell aufholte. ich habe keine frühchenbescheinigung bekommen wurde jetzt aber vom kinderarzt angesprochen, da mir ja in ihrem falle 12 wochen mutterschutzgeld von der kasse zugestanden hätten. da mir auch fürs elterngeld auf grund von arbeitslosigkeit im letzten jahr 1 monat gehalt durch ihre zu frühe geburt fehlt, macht sich dies ja auch finanziell für mich bemerkbar. was kann ich machen, dass ich nachträglich mein gehalt von der kasse bezahlt bekomme? ein anruf bei der dak besagte, nachträglich könne man nix mehr machen? das kann ich mir aber nicht vorstellen, da ich davon nichts wusste und diese bescheinigung von meinem gyn sicher noch ausgestellt bekomme oder? können sie mir helfen oder was raten? vielen dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ob es ein Frühchen ist, hängt davon ab, ob sie unter 2500 g wog. Oder vor der 36 SSW geboren wurde. Fragen Sie zuerst mal im KKH nach, ob Sie Anspruch auf eine Frühchenbescheinigung haben. Dann können Sie dies auch an die KK weiterleiten. Liebe Grüsse, NB


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