Elenya
Hallo, ich arbeite für ein großes Unternehmen, welches noch in diesem Jahr seinen Standort in Deutschland schließt. Dies wurde bereits in der Presse bekannt gegeben. Bis Ende März 2023 gibt es eine Standortsicherungsvereinbarung. Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit (mit Kind2). Meine Elternzeit läuft im September diesen Jahres aus. (Elterngeld wurde bereits vollständig ausgezahlt.) Welchen Unterschied macht es, ob ich die Elternzeit auslaufen lasse oder 2 Jahre Restzeit dran hänge? Mein Arbeitgeber hat sich noch nicht bei mir gemeldet. Steht mir eine Abfindung oder ähnliches zu, wenn ich die EZ im September auslaufen lassen? Viele Grüße
Hallo, Sie werden ja nicht im Ausland arbeiten wollen, der Vertrag wird also beendet werden. Mglw bietet der Ag eine ABfindung an, da er komplett schließt, sehe ich das aber nicht. Eine Abfindung wird ja angeboten, wenn man sich vom AN trennen will ohne Ärger. Es macht keinen Unterschied, ob Sie in EZ sind oder nicht (wenn Ihr AG Sie auf dem Schirm hat). Liebe Grüße NB
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