Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sprachstandfeststellung

Frage: Sprachstandfeststellung

evelyn30

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Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter (4j.) Soll zur Sprachstandfeststellung, da sie keine Kita besucht. Wenn sie will, spricht sie sehr gut Deutsch. In Drucksituationen aber spricht sie nicht. Ich habe jetzt ein paar Videos gedreht, um zu beweisen, dass sie Deutsch kann und ganz sicher nicht in ein Fördersprachkurs muss. Dieser scheint aber verpflichtend zu sein. Ich als Mutter weiß aber, dass mein Kind gut Deutsch spricht. Wenn sie nun doch in ein Förderkurs muss, ich sie aber aus genannten Gründen nicht hinschicke, mit welchen rechtlichen Konsequenzen muss ich dann rechnen? Kann man mir mein Kind deswegen nicht wegnehmen? Lg aus Berlin Evelyn.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Kind ist 4 und nicht im Kindergarten. Überprüfungen werden verweigert. Ja, das kann als Kindeswohlgefährdung ausgelegt werden. Liebe Grüße NB


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