Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sparkonto

Frage: Sparkonto

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Guten Tag, ich wollte für meine Tochter ein Sparkonto auf ihren Namen anlegen, die Sparkasse verlangt für die Kontoeröffnung die Unterschrift des Vaters. Einer Bekannten, die sogar das alleinige Sorgerecht hat, ging es genauso. Ist das überhaupt rechtens?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei gemeinsamer elterlichen Sorge müssen beide unterschreiben, denn nach § 1626 BGB gehört dazu auch die Vermögenssorge. Wenn man die elterliche Sorge alleine hat, braucht man dafür einen Nachweis - aber keine Unterschrift vom anderen Elternteil. Zumindest nicht aus familienrechtlicher Sicht. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Ja ist rechtens, deine Bekannte hätte dann entweder eine negativ Bescheinigung vom Jugendamt vorlegen müssen oder das Gerichtsurteil wo sie das alleinige Sorgerecht zu gesprochen bekommen hat.


Berlin!

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Die Bank ist verpflichtet, das zu machen. Das sind Vorschriften aus dem Gesetz zur Prävention von sog. Geldwäsche. Die Bank macht das weder aus Schikane, noch, weil Sie Euch nicht traut. Ist einfach die gesetzliche Vorgabe.


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