Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe vor aus persönlichen Gründen ERSTMAL keine Angaben zum KV zu machen, ich verzichte somit auch vorerst auf UHV, bzw. fiktive Anrechnung beim alg2, okay! Meine Frage: kann ich mit den Daten des KV bzw. mit der VAnerkennung einige Monate abwarten, sagen, dass ich keine Angaben machen möchte, aber bei evtl. Änderung der Situation in einigen Monaten problemlos seinen Namen etc angeben, ohne dass mir daraus Nachteile entstehen? Würde mir dann (gesetz dem Fall, dass KV noch immer nich zahlen kann) auch gleich UHV gezahlt werden können (ich weiß, nicht rückwirkend, aber für die folgenden Jahre dann)?? Geht das, oder müsste ich "für immer" auf Unterhalt verzichten??? :( Danke, wie immer ^^ LG, Cat
Hallo, rein theoretisch kann jede Sozialzahlung verweigert werden mit der Begründung, der Vater ist vorrangig. Praktisch werden die UVH Zahlungen meist trotzdem geleistet. Man kann den Vater auch später noch angeben. Aber ich würde es in der 2 Jahres Frist tun. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
noch was. kann das ArbeitsA komplett die Leistungen verweigern, wenn man nicht bereit ist, Angaben zum KV zu machen? Ich mein, wegen Mitwirkungspflicht und so. Aber wenn die mich so stellen, als würde UHV fiktiv gezahlt werden, mir das anrechnen, kanns denen doch egal sein, oder?? Danke.
Mitglied inaktiv
und wie hoch wär überhaupt der angerechnete UH, ich mein, die höhe des UHV oder noch mehr, weil UHV entspricht ja nicht dem Uh, der eigentlich vom KV gezahlt werden müsste, oder?
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