Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Fragen, die sicherlich schon oft gestellt worden, die ich aber eben beim Durchblättern der Seiten nicht gefunden habe. Also bitte entschuldigen Sie die Dopplungen! 1. Ich lebe allein mit einem Kind (geb. 2002, habe alleiniges Sorgerecht; ich wüsste ich jedenfalls nicht anders). Nun bin ich schwanger, mit dem Vater (ein anderer als der des ersten Kindes) aber nicht lieert und wohne auch nicht mit ihm zusammen und war auch nicht verheiratet mit ihm. Es gibt doch jetzt ein neues Gesetz, nachdem auch der Vater sofort nach der Geburt das Sorgerecht hat, oder? Muss ich dem denn noch zustimmen oder geht das automatisch? 2.Unterhalt. Muss der Vater des 2. Kindes Unterhalt für mich zahlen? Was ist der Unterhalt-Regelsatz für das 2. Kind? Ich danke Ihnen sehr! MFG Sabine Riemann
Hallo, 1. Sie entscheiden, wer das Sorgerecht hat. 2. Wenn Sie wegen seinem Kind nicht arbeiten können mus er Unterhalt zaheln. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hi, 1. Du hast das alleinige Sorgerecht, weil ihr nicht verheiratet seid. 2. ja, er ist Dir die ersten 3 Jahre zum unterhalt verpflichtet, wenn er dies dann leisten kann. D.
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