Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin zur Zeit noch in Elternzeit für meine Tochter, und arbeite als 400 € Kraft auf meinem früheren Arbeitsplatz in einem Labor. Ich arbeite nur an einem Nachmittag pro Woche und an einem Sonntag pro Monat ca. 4-8 Stunden. ( insgesamt 23 Stunden pro Monat ) Darf ich trotz bestehender Schwangerschaft weiterhin diesen einen Sonntag im Monat arbeiten ? Oder bedarf es auch in diesem Fall einer Sondergenehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes ? Vielen dank für Ihre Antwort im Vorraus Gruß Nicole K.
Hallo, § 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit MuSchG (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Liebe Grüsse, NB
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