Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin zur Zeit noch in Elternzeit für meine Tochter, und arbeite als 400 € Kraft auf meinem früheren Arbeitsplatz in einem Labor. Ich arbeite nur an einem Nachmittag pro Woche und an einem Sonntag pro Monat ca. 4-8 Stunden. ( insgesamt 23 Stunden pro Monat ) Darf ich trotz bestehender Schwangerschaft weiterhin diesen einen Sonntag im Monat arbeiten ? Oder bedarf es auch in diesem Fall einer Sondergenehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes ? Vielen dank für Ihre Antwort im Vorraus Gruß Nicole K.
Hallo, § 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit MuSchG (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Schließfach
- Nacharbeit Arzttermin kind
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen