Mitglied inaktiv
Ich bin noch bis März 2003 im Erziehungsurlaub. Mein Arbeitgeber hat nun folgendes beschlossen: "alle fest angestellten MitarbeiterInnen erhalten im Januar eine einmalige Sonderzahlung, verbunden mit der Bitte, diese für ihre private Altersvorsorge zu verwenden." Danach soll es keine Zahlung dieser Art mehr geben, da mein AG dann eine Altersvorosorge für alle einrichten will. Meine Fragen: gibt es im EZU einen Anspruch auf eine einmalige Sonderzahlung zur Altersvorsorge? GEhöre ich im EZU ebenfalls zum Kreis derer, für die eine Altersvorsorge ab 2002 eingerichtet wird? Schon mal danke Petra
Liebe Petra, es handelt sich hierbei um eine Gratifikation, da der AG die Zahlung freiwillig leistet. Er kann frei entscheiden, ob dies Geld auch an die Mitarbeiter(innen) im EU gezahlt wird, muß aber alle gleich behandeln. Gruß, NB
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