Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sonderurlaub?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sonderurlaub?

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Mein Erziehungsurlaub geht leider ca. 5-1oTage vor dem neuen Mutterschutz zu Ende. Ich habe mit meinem Arbeitgeber gesprochen und er hat mir unter den gegeben Umständen angeboten, daß ich für diese Zeit Sonderurlaub beantragen kann. Jetzt weiß ich nicht, ob mir dadurch irgenwelche Lohnansprüche oder sonstige Rechte verloren gehen? Was hat es mit irgendeiner Dreimonatsklausel auf sich (jemand sagte, daß ich dazwischen 3 Monate arbeiten muß um Anspruch auf Lohn zu haben oder so irgendwie)?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Katja, da muss ich nachdenken. In der Zeit sind Sie dann ja auch nicht in der KK pflichtversichert. Also: 1. KG- bekommen Sie auf jeden Fall 2. EG- bekommt man auch unabhängig von der vorherigen Arbeit 3. Beitragsfreie Weiterversicherung im EU: da fangen die Probleme schon an, denn nur wer vorher pflichtversichert war, bekommt weiter beitragsfrei KK 4. MuschaGeld- das meinen Sie wahrscheinlich mit der 3-Mo-Frist. Das Gesetz sagt, dass das nur der erhält, der vom Beginn des 10. Monats bis zum Ende des 4. Monats vor der Entbindung für mind. 12 Wochen in der gesetzl. KK eigenständig versichert gewesen sind oder in einem Arbverh. gestanden haben. Ich wäre also sehr vorsichtig mit der Suspendierung für die kurze Zeit. Sprechen Sie auf jeden Fall mit hrer KK. Vielleicht lässt sich eine andere Lösung finden? Gruß, NB


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