Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sonderbedarf und Geltendmachung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sonderbedarf und Geltendmachung

Mitglied inaktiv

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Hallo, mich würde mal interessieren, wie man den Sonderbedarf des Kindesunterhaltes geltend macht. Ist das gegenüber dem Barunterhaltspflichtigen geltend zu machen oder bei der Steuer? In einem anderen Beitrag haben Sie erwähnt, daß Betreuungskosten Sonderbedarf darstellen. Gilt dies auch für den Fall, daß der KV ohne Angabe von Gründen kurzfristig den Umgang verweigerte und damit zusätzliche Kosten (Flugumbuchung der Oma) entstanden? Kann ich also die Kosten für das Ferienprogramm, wenn er nicht bereit ist eine Ferienregelung einzugehen als Sonderbedarf einkippen? Wie sieht es mit der Erstaustattung für die Schule aus? Danke und Gruß, scubamaus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, In Einzelfällen kann ein besonderer Bedarf der Kinder bestehen, der durch den laufenden Tabellenunterhalt nicht gedeckt ist. Bei diesem Sonderbedarf handelt es sich um einen unregelmäßigen, außerordentlich hohen Bedarf, der überraschend und der Höhe nach nicht einschätzbar war. Typisch für den Sonderbedarf ist, dass er aus dem normalen, laufenden Unterhalt nicht gezahlt werden kann und auch nicht angespart werden kann. Arztkosten wenn notwendig, aber von der Krankenkasse nicht erstattet Betreuungskosten ja Brillenkosten ja Familienfeiern nein Internatskosten sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen Kindergartenbeitrag nein. Die Mutter kann diese Kosten aber bei der Berechnung ihres eigenen Unterhaltsanspruchs von ihrem Einkommen abziehen, wenn sie berufstätig ist Klassenfahrt die meisten Gerichte: ja, siehe die Anmerkung unten Kleidung nein Kommunion sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, die meisten Gerichte sagen "nein" (siehe die Anmerkung unten) Lernmittel nein Möbel nein Musikausbildung nein, es sei denn, es liegen gehobene Einkommensverhältnisse vor und die Musikausbildung gehört zum üblichen Lebensstandart der Familie Musikinstrument nein Nachhilfe ja, wenn unvorhersehbar und nicht über einen längeren Zeitraum Pivatschule nein Prozesskosten ja Säuglingserstausstattung ja Schüleraustausch sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen Sport nein Umzugskosten ja Urlaubskosten nein Zahnarztkosten ja Bzgl. der Steuer fragen Sie bitte auf dem Forum von unerem Steuerberater. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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sonderbedarf gilt bei einem unerwarteten ereignis in unverhältnismäßig hohem umfang. im klartext: eine zahnspange, die von der kk NICHT bezahlt wird und ca. 2000€ kostet gilt NICHT als sonderbedarf. insofern wirst du dich mit den angeführten dingen schwertun, sie irgendwo geltend zu machen...


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