Audimaus1
Hallo, ich bin im Verletztengeldbezug (warte seit über einem Jahr auf ein Gutachten), werde aber im September wohl ausgesteuert. Mein Mann und meine Kinder sind bei mir familienversichert. Ich bin im 2. Monat schwanger. Nun ist die Frage, um das Versicherungsproblem zu lösen, wäre es sinnvoll ins Beschäftigungsverbot zu gehen und mich gesund schreiben zu lassen. Ich bin Risikoschwanger und hatte auch in der vorangegangenen Schwangerschaft selbiges. Ich wollte Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen und eigentlich über die Nahtlosigkritsregelung gehen. Was wäre denn da jetzt das Beste? Mutterschaftsgeld 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt von KK und Arbeitgeber stehen mir dann ja auch nicht zu oder? Nicht falsch verstehen, ich war noch nie Arbeitslos oder abhängig vom Amt. Ich weiß nicht, was mir zusteht und wo bekomme ich dann in der Elternzeit finanzielle Hilfe? Meine n Mann ist als Kleinunternehmer selbstständig aber im Saisongewerbe. Bislang sind wir gut zurecht gekommen. Herzlichen Dank im Voraus...
Hallo, Sie haben kein Wahlrecht. Wenn die Krankheit noch vorliegt, geht diese vor. Ansonsten können Sie ArbGeld 1 beziehen. Liebe Grüße NB
Felica
Kurz und knapp, BV scheidet aus solange du nicht arbeitsfähig bist. Das ist eine der Grundvoraussetzungen. Mein Rat, rufe bei der EG-Kasse an und frage dort. es gibt auch eine Härtefallregelung. Allerdings regelt die eher das es statt 12 Monate 14 Monate Basis-EG gibt sofern ein Partner aufgrund bestimmter Umstände das Kind nicht betreuen kann.
Audimaus1
Das mit der Arbeitsfähigkeit ist mir bewusst. Dann muss ich eben ggf. darauf drängen. Reha lief auch schon darunter sind meine Beschwerden aber eher mehr bzw.schlimmer geworden.
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