Lina60
Hallo, Mein Ex und ich haben vor kurzem unseren Sohn bekommen. Zusammen sind wir nicht mehr, aber er will jedoch, dass der Kleine auch seinen Nachname bekommt. Moment hat er meinen und nur seinen will ich ihm eigentlich nicht geben. Darf man beide geben oder ist das nicht erlaubt? Noch hab ich gelesen, dass man dem Kind in die Geburtsurkunde beide Nachnamen reinschreiben darf, aber es dann trotzdem einen hat nur dass es in der Urkunde so stehen würde stimmt das überhaupt? Oder darf das Kind nur einen haben?
Hallo, nach deutschem Recht darf das Kind nur einen Namen haben. Liebe Grüße NB
Pamo
Nach deutschem Namensrecht geht es nicht. Falls ihr Amerikaner oder Hispanics seid und das entsprechende Namensrecht in Deutschland wählen könnt: Dann geht's. Meine Tochter hat beide Nachnamen.
misses-cat
Seit ihr beide deutsche Staatsbürger? Dann geht es nicht, nach deutschem Recht ist das nicht möglich. Anders könnte es sein wenn einer von euch eine andere oder weitere Staatsbürgerschaft hat
Lina60
Ja, also unsere Eltern auch die von meinem Ex kommen aus Russland und deshalb sind wir eigentlich auch Russisch nur meine Eltern haben damals als sie hergekommen sind die russische abgegeben, deshalb besitze ich nur die deutsche. Wie es bei meinem Ex ist weiß ich nicht
Mamamaike
Hallo, willst Du das oder will er das? Wenn nur er das will: Soll er sich drum kümmern. Wie Du ja schon gelesen hast, ist es nach deutschem Recht nicht möglich. Viele Grüße
Pamo
Wenn ihr nicht verheiratet seid, dann bestimmst du allein den Namen, Vor- und Nachname. Er kann da wünschen, was er will, es spielt keine Rolle.
desireekk
Na Pamo das gilt aber nur wenn sie ASR hat… LG D
Pamo
Ich habe oben noch mal gelesen. Das Kind ist bereits geboren und die Namensgebung erfolgt: Der Nachname der Mutter. Das Ding ist erledigt! Trotzdem interessiert mich, ob der Kindsvater im Falle der vorgeburtlichen Sorgerechtsklärung auch bei der Namensgebung mitentscheiden darf. Davon ging ich nicht aus, könnte mich aber geirrt haben. Wenn ja, wär das ja ein weiterer Grund, keinesfalls das Sorgerecht vorgeburtlich zu teilen. So eine Diskussion brauche ich als frisch geboren Habende wirklich nicht!
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