Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sind zwei Nachnamen möglich?

Frage: Sind zwei Nachnamen möglich?

Lina60

Beitrag melden

Hallo, Mein Ex und ich haben vor kurzem unseren Sohn bekommen. Zusammen sind wir nicht mehr, aber er will jedoch, dass der Kleine auch seinen Nachname bekommt. Moment hat er meinen und nur seinen will ich ihm eigentlich nicht geben. Darf man beide geben oder ist das nicht erlaubt? Noch hab ich gelesen, dass man dem Kind in die Geburtsurkunde beide Nachnamen reinschreiben darf, aber es dann trotzdem einen hat nur dass es in der Urkunde so stehen würde stimmt das überhaupt? Oder darf das Kind nur einen haben?


Pamo

Beitrag melden

Nach deutschem Namensrecht geht es nicht. Falls ihr Amerikaner oder Hispanics seid und das entsprechende Namensrecht in Deutschland wählen könnt: Dann geht's. Meine Tochter hat beide Nachnamen.


misses-cat

Beitrag melden

Seit ihr beide deutsche Staatsbürger? Dann geht es nicht, nach deutschem Recht ist das nicht möglich. Anders könnte es sein wenn einer von euch eine andere oder weitere Staatsbürgerschaft hat


Lina60

Beitrag melden

Ja, also unsere Eltern auch die von meinem Ex kommen aus Russland und deshalb sind wir eigentlich auch Russisch nur meine Eltern haben damals als sie hergekommen sind die russische abgegeben, deshalb besitze ich nur die deutsche. Wie es bei meinem Ex ist weiß ich nicht


Mamamaike

Beitrag melden

Hallo, willst Du das oder will er das? Wenn nur er das will: Soll er sich drum kümmern. Wie Du ja schon gelesen hast, ist es nach deutschem Recht nicht möglich. Viele Grüße


Pamo

Beitrag melden

Wenn ihr nicht verheiratet seid, dann bestimmst du allein den Namen, Vor- und Nachname. Er kann da wünschen, was er will, es spielt keine Rolle.


desireekk

Beitrag melden

Na Pamo das gilt aber nur wenn sie ASR hat… LG D


Pamo

Beitrag melden

Ich habe oben noch mal gelesen. Das Kind ist bereits geboren und die Namensgebung erfolgt: Der Nachname der Mutter. Das Ding ist erledigt! Trotzdem interessiert mich, ob der Kindsvater im Falle der vorgeburtlichen Sorgerechtsklärung auch bei der Namensgebung mitentscheiden darf. Davon ging ich nicht aus, könnte mich aber geirrt haben. Wenn ja, wär das ja ein weiterer Grund, keinesfalls das Sorgerecht vorgeburtlich zu teilen. So eine Diskussion brauche ich als frisch geboren Habende wirklich nicht!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.