Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwer Heben

Frage: Schwer Heben

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hallo!! Ich habe am 17.12.2002 eine neue Arbeit angefangen.Ích bin Servicekraft in einem Einzelhandel.Ich Habe heute erfahren das ich Schwanger bin 5-6 Woche.Jetzt muß ich aber auch schwerer Sachen tragen bzw.einräumen.Wie zb.Katzenstreu 20 L.Und schwere Paletten ziehen mit Ware!Was kann ich machen da ich das Geld brauche und der Frauenarzt mir erklärt hat ich darf maximum 5 kilo tragen!Aber wie ist das mit meinen 2 Kinder die sind doch auch schwerer.Weil anders kann die firma mich nicht beschäften.Und wenn ich arbeitsverbot bekomme ,wie ist das mit der bezahlung?Weil ich habe ja auch noch probezeit.Kann der mich kündigen?Oder würd der mir raten auf beiderseite auf zuhören.Ich weiß das sind viele Fragen aber ich hoffe sie können sie mir beantworteten? Vielen dank manuela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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HAllo, regeln bSie das mit Ihrem Frauenarzt. Wenn er Ihnen ein (bedingtes)Beschäftigungsverbot ausspricht, haben Sie Lohnfortzahlung, obwohl Sie nicht alles/ gar nicht arbeiten können. Gruß, NB


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