Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader! Ich bin alleinerziehend, bekomme Harz IV und meine Tochter wir dieses Jahr eingeschult. Ich habe bei A-Amt nachgefragt, wie es mit dem Beantragen von Einmalzahlungen für Schuleinführung aussieht. Die haben gleich abgeblockt und gesagt, das es das nicht gibt. Jetzt habe ich von einem Gerichtsurteil gelesen, wo die Eltern doch Recht bekommen haben (Sozialgericht Schleswig Az: S 32 AS 214/06). Nun meine Frage, kann ich Zuschüsse für Schuleinführung (Ranzen, Zuckertüte, Bücher, Hefte und Schreibmaterialien, usw.) beantragen? Gibt es andere Stellen, wo ich mich hinwenden müßte? Vielen Dank in Vorraus! MfG! LMB
Hallo, Nach dem neuen Sozialhilferecht (SGB II/SGB XII) werden für Einschulungen keine gesonderten Hilfen mehr gewährt. Diese Kosten sind alle schon im Regelsatz mit einbezogen. Liebe Grüsse, NB
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