Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Mann wurde anscheinend am 04.11 wegen Körperveletzung angezeigt. Heute 26.01.2006 bekamen wir ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, das die Verfolgung des Vergehens gegen Zahlung aufgegeben wird.(Sonst kommt es zur Verhandlung) Das Schreiben ist vom 09.01.07 mit einer Frist zum Einverständnis von 2 Wochen. Frist ist natürlich abgelaufen. Wir bekamen aber nie einen Anhörungsbogen von der Polizei. Wir haben auch nie eine Aussage bei der Polizei gemacht (Ich und ein Nachbar waren Zeugen). Meine Frage ist das rechtens? Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank Sabine
Hallo, bitte die hInweise lesen. Hier geht es nur um Fragen r-u-b Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Kam das nicht per Einschreiben? Ansonsten würde ich Widerspruch einelgen, mit der Begründung, dass ihr nie zur Polizei geladen worden seid, um eure Aussagen zu tätigen. Und natürlich, weil das Schreiben ankam, als die Frist schon abgelaufen war. LG Nadine
Mitglied inaktiv
Falls Fr. Bader diese Frage nicht beantworten sollte, dann probiers mal hier http://www.recht.de/phpbb/! ; ) Widerspruch klingt immer gut! Wartet nicht solange damit! Geht lieber zum Anwalt!
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