Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schließung des Unternehmens während Mutterschutzes - Was nun

Frage: Schließung des Unternehmens während Mutterschutzes - Was nun

LenSa

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Guten Tag, ich werde am 15.06. in den Mutterschutz gehen und habe heute erfahren, dass mein Unternehmen aus betrieblichen Gründen am 30.06. voraussichtlich schließen wird. Während des Mutterschutzes übernimmt die Krankenkasse nun ja die finanzielle Unterstützung, diese ist jedoch geringer, da sie maximal in Höhe des Krankentagegelds ausfällt. Wer übernimmt die Differenz zu meinem Nettogehalt? Wie geht es danach weiter? Kann ich normal Elternzeit beantragen und Elterngeld und wenn ja bei wem oder muss ich mich Arbeitslos melden? Wer übernimmt die Kosten meiner Krankenversicherung nach Schließung des Unternehmens? Vielen Dank für die Beantwortung der vielen Fragen, die dieses Ereignis aufwirft. BG LenSa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Differenz zu dem Nettogehalt übernimmt niemand, wenn Sie nicht schwanger wären, würden Sie auch nur Arbeitslosengeld erhalten. Sie können gleichwohl ganz normal Elterngeld bekommen, eine Elternzeit jedoch nicht, weil Sie kein Arbeitgeber mehr haben. Melden Sie sich rein vorsorglich bei der Agentur f Arbeit. Die KK ist beitragsfrei während des Bezuges von EG Liebe Grüße NB


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