Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schaden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schaden

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Ich gehe Sonntag mit meiner Großen(3 Jahre) am Kanal spazieren. Wieder am Auto angekommen öffnet sie ihre Hintertür, um auf ihren Sitz zu kommen. Ich stehe einen Meter weit entfernt. Plötzlich ein Windstoß und die Tür schlägt gegen ein anderes Auto. Kleine Macke - angeblich 500€ Schaden laut Kostenvoranschlag der Werkstatt meint der andere Halter. Jetzt die Frage: Wer haftet eigentlich 1. Meine PKW-Haftpflicht? 2. Privathaftpflicht fürs Kind? 3. Gar keiner - also ich persönlich? Danke Viele Grüße Thorsten


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ..nicht ganz richtig. Wenn die Haftpflicht nicht zahlt, müssen Sie auch nicht zahlen. Mit anderen Worten: geben Sie es an die Haftpflicht und vergessen Sie es. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo thorsten, also gaaanz genau weiß ich das leider nicht mehr, aber deine tochter ist deliktsunfähig(erst mit sieben) d.h. sie kann nicht dafür haftbar gemacht werden. Zitat " haben die versicherten Eltern ihrer Aufsichtspflicht genügt, ist das scädigende Kind deliktsunfähig und haftet es auch nach §BGB 829 nicht, dann bekommt das Opfer von der Versicherung den Schaden nciht ersetzt." §BGB 829 heisst "wer für einen SChaden, den er verursacht hat, wegen Deliktunfähigkeit nciht verantwortlich ist, muß nach §829 gleich wohl den Schaden insoweit ersezten ´, als di eBilligkeit nach den Uständen, insbesondere nach den Verhältnissen und den Unterhaltspflichten der Beteiligten, eine Schdensersatz erfodert. Das gilt nicht wenn der Schadensersatz von einem aufsichtspflichigen Dritten geleistet wird." heisst im klartext denke ich, du musst zahlen wenn deine Kinder haftpflicht sich querstellt, der geschädigte beweissen kann, dass du deine Aufsicht verletzt hast.... Aber wie gesagt sooo genau weiß ichs leider nciht. Hoffe aber trotzdem dir ein wenig geholfen zu haben... LG ANdrea


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