Mitglied inaktiv
Hallo,ich habe gelesen bei Anspruch an den Kindsvater kann man unter anderem einen Pauschalbetrag für Kindserstausstattung anfordern.Gibt es dafür einen bestimmten Betrag oder teilt man die wirklich angefallenen Kosten einfach duch 2? Der Vater hat mich verlassen. Danke Steffi.
Hallo, Kindsvater schuldet Sonderbedarf, dazu gehört die Erstlingsausstattung dazu (Problem nur, was alles dazuzuzählen ist) Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hi, man kann sich auf einen Pauschalbetrag einigen, aber ansonsten sind die Kosten im einzelnen nachzuweisen und nicht pauschal abgedeckt. -Kinderwagen -Badewanne -evtl. Wickeltisch etc etc sind typische Dinge, die zur Erstausstattung gehören. bye
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