Guten Tag, habe für mein Kleinkind ein T Shirt auf 30C/Feinwäsche gewaschen, welches nun alle Aufdrucke verloren hat. Der Hersteller sagt, da keine Anleitung drin war hätte das seinen Grund und waschen wäre mein eigenes Risiko und er erstattet nichts (bin sogar noch innerhalb der gesetztlichen Rückgabefrist). Besteht aber nicht lt. BGB ein Sachmangel da fehlende Waschanleitung und könnte man dadurch nicht dennoch auf Erstattung pochen? Danke und viele Grüsse!
In diesem Forum geht es um Familienrecht.
ach so ich dachte das fällt auch unter Recht für junge Familien zumal es hier immerwieder erstaunlich schlaue Mitleser gibt, die evtl. eine Antwort parat haben :-)
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