Deborah
Hallo Frau Bader, Vielen Dank für Ihre vorherige Antwort bezüglich des Betreuungsunterhalts. Das Kind geht noch nicht in die Kita, weil ich noch keine feste Platz Zusage habe.. Wir müssen leider warten. 1. Kindsvater zahlt den Betreuungsunterhalt, 2. Kindsvater des ungeborenes Kindes lässt sich vor der Geburt nicht als Vater eintragen (verweigert sich) Wenn ich dann demnächst Mutterschaftsgeld erhalte und 2.Kindsvater sich nicht vor der Geburt eintragen lassen will, wie wird dann der Betreuungsunterhalt gequotelt durch beide?
Hallo, das ist kein Wunschkonzert. Wenn er sich nicht eintragen lassen will, müssen Sie eine Vaterschaftsanerkannung machen. Natürlich wird gequotelt - und das auch nur solange, wie Kind 1 nicht in den Kindergarten geht. Liebe Grüße NB
3wildehühner
Sei froh, dasaßet Vater von Kind 1 überhaupt noch Betreuungsunterhalt bezahlt. Es gibt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, den du einfordern musst, und dann kannst du auch arbeiten.
cube
Du hast einen Rechtsanspruch ab dem 1. LJ auf Betreuung - also ganz sicher erst Recht einen ab dem 3. LJ. Da musst du Druck machen! Problem ist natürlich, wenn du keinen Job hast und nichts in´s Feld führen kannst, weswegen du zwingend einen Platz benötigst. Aber auch das wird nicht verhindern, dass KV1 ab dem 3.LJ raus ist aus dem Betreuungsunterhalt für K1. KV 2 musst du halt angeben und deinen Anspruch bzw. den für´s Kind geltend machen. Gequotelt wird halt nach dem, was die Väter überhaupt leisten müssten und dann auch nach dem, was sie leisten können. Vorrang hat immer das Kind. Kann also auch sein, dass für dich an Unterhalt nichts übrig bleibt bei K2. Wie schon geschrieben wurde: DU musst dich kümmern. Ihn als Vater angeben, Unterhaltsansprüch geltend machen etc. Und dann wird schon festgestellt werden, wieviel er verdient und was er an vorrangigem Unterhalt für´s Kind zahlen muss/kann und dann, wie hoch sein Anteil an deinem Unterhalt sein wird. Aber all das wird nicht passieren, wenn du dich nicht selbst kümmerst. Geld zu bekommen vom Staat oder eben Ex-Partnern ist kein Selbstläufer, der automatisch seinen Gang geht.
Deborah
Die Frage war an Frau Bader gestellt. Ich finde es unmöglich, dass Leute sich das Recht raus nehmen, über eine Situation zu urteilen, obwohl sie gar nicht wissen was Sache ist. Mein Kind war eine sehr lange Zeit richtig Krank + Krankenhaus Aufenthalte über Monate, weshalb mein Kind vorher unmöglich in die Kita konnte, daher war ich auch weiterhin in Elternzeit und nein ich bin nicht Arbeitslos! - man hat sich vorher auch schon um alles gekümmert, meinem Kind geht es glücklicherweise gesundheitlich wieder besser. Auch wenn ein Anspruch besteht auf einen Kita Platz, muss man auf eine Zusage warten (Auswahl Verfahren im Feb.) Davon mal abgesehen, hat man einen Anspruch 3 Jahre Elternzeit zu nehmen und dann zählt der Betreuungsunterhalt wenn KV ihn leisten kann so auch laut Jugendamt. Ihr seid keine Anwälte und urteilt, von wegen man würde sich um nichts kümmern, man soll froh sein was zu kriegen usw. Und dass obwohl euch Hintergründe nicht bekannt sind klasse.
Sternenschnuppe
KV1 muss die Änderung beantragen. Sofern es darüber einen Titel gibt. Bedenke dass Dir im Mutterschutz kein Betreuungsunterhalt zusteht, da Du da ja keinen Lohnverlust hast. Nach der Geburt gleich das Jugendamt darauf ansetzen, dann werden sie alle Unterlagen von KV2 anfordern.
Deborah
@Sternenschnuppe Danke für die Antwort ohne sofortige Verurteilung :-)
mellomania
die muss man sich leisten können:-) und nur weil der vater keine lust hat sich eintragen zu lassen heißt das nicht, dass du es nicht musst wenn du ihn kennst. hier antworten bei jeder frage andere user, das ist eine kostenfreie beratung. wenn du dies nicht möchtest, musst du eine kostenpflichtige in anspruch nehmen.
Tini_79
Mal davon ab, dass offenbar einigen der Unterschied zwischen "ab dem 3. Geburtstag" und "ab dem 3. Lebensjahr " nicht klar ist...der Betreuungsunterhalt ist doch für 3 Jahre unstrittig nach § 1615l? Außerdem steht dort *mindestens*! Und wenn das Kind krank ist, kann es durchaus auch länger gehen. Meine Freundin erhält seit über 5 Jahren Betreuungsunterhalt. Es ist auch mal wieder traurig, dass Frauen es offenbar gut finden, dass andere Mütter ja (voll) arbeiten und Kinder betreuen können, damit bloß der Vater möglichst wenig zahlen muss.
Deborah
Leider ist es so, dass man sich immer wieder rechtfertigen muss & verurteilt wird, wenn man Geld vom Kindsvater erhält und nicht sofort voll arbeitet ohne die Hintergründe zu wissen. Man hat schon keine Lust mehr, hier auf dieser Plattform eine Frage zu stellen. Man fragt etwas & sofort wird man blöd dahin gestellt von anderen "Usern".
cube
das hat hier noch nie jemand so geschrieben oder gemeint. Was viele ärgert ist die nicht so selten aufkommende Einstellung einiger Mütter hier, dass man selber ja nun eben Mutter sei und nicht arbeiten müsse - der KV solle gefälligst den Lebensunterhalt finanzieren. Nicht selten gepaart mit einer Schwangerschaft, wo von vorne herein klar war, dass die Frau selber gar nicht in der Lage ist und auch nicht willens, irgendetwas selbst zu finanzieren. Das mag hier nicht der Fall sein und ganz sicher sind Fragestellungen manchmal auch nur unglücklich formuliert und vermitteln den falschen Eindruck. Aber: selbst Frau Bader hat hier bereits die Foristin darauf hingewiesen dass geprüft würde, warum Kind 1 nicht in den Kiga geht. Letztendlich ist es ja so: wenn die Väter nicht genug Geld für Kindesunterhalt (vorrangig) und Betreuungsunterhalt haben, muss der Staat einspringen - also die Allgemeinheit. Und ab dem Moment finde ich die Frage durchaus legitim, warum man meint, das es ok wäre, andere für den Lebensunterhalt arbeiten gehen und zahlen zu lassen, um 3 oder mehr Jahre lang zu Hause zu bleiben. Wie lange man zu Hause bleibt, ist jedem selbst überlassen (ich war selbst fast 3 Jahre zu Hause für unser Kind) - aber doch bitte nicht basierend darauf, dass andere das finanzieren.
Felica
Mein Rat für die Zukunft, will man vernünftige Antworten, dann kann es auch nicht schaden mal etwas von Hintergründen zu schreiben. Der kleine Hinweis im ersten Posting das das Kind lange Zeit krank war und deshalb nicht betreuungsfähig war und die Antworten hätten sicherlich anders ausgesehen. So oder so, du hast deine Antwort bekommen, nämlich das der Betreuungsunterhalt für das erste Kind wegfallen wird wenn dieses 3 wird. Ob es welchen vom Vater des anderen Kindes geben wird, wird man schauen müssen. Aktuell ist Kind 1 scheinbar soweit gesund das es betreut werden könnte, das du noch keinen Platz hast oder nun wieder schwanger bist, kann dem Vater des älteren Kindes egal sein. Selbst wenn er bis dahin zahlen muss oder darüber hinaus, wird er es nur anteilig müssen. Dein persönliches Pech wie man sagen muss. Auf keinen Fall muss der Vater des älteren aber weiterhin alleine zahlen sobald Kind 2 geboren wird. Selbst dann nicht wenn der andere nicht zahlungsfähig oder -willens ist.
cube
Ich stimme dir zu. Zumal es eben ein öffentliches Forum ist und einem klar sein sollte, dass hier jeder antworten kann, was ihm dazu einfällt. Ich verstehe durchaus, dass man Dinge für unwichtig im Rahmen der eigentlichen Frage erachtet oder sie schlicht nicht sagen möchte - völlig legitim. Dann muss man aber auch damit rechnen, dass eine Frage falsch interpretiert wird und nicht gleich unterstellen, dass alle anderen einen nieder machen wollen. Wie hier: keiner konnte wissen, dass Kind 1 auf Grund von Krankheit nicht betreuungsfähig war. Dann kann 3 Jahre zu Hause und jetzt eine Frage wegen weiterem Unterhalt stellen eben schon mal einen etwas säuerlichen Beigeschmack haben - ganz ohne, dass man per se alle Mütter verurteilt, die länger als 1 Jahr zu Hause bleiben.
Tini_79
Da schrieb jemand: "Sei froh, dasaßet Vater von Kind 1 überhaupt noch Betreuungsunterhalt bezahlt. Es gibt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, den du einfordern musst, und dann kannst du auch arbeiten." - wieso sollte hier einfach BGB 1615l nicht gelten und die Frau soll froh sein, dass der Vater zahlt??? Weiter wurde gesagt: "Was viele ärgert ist die nicht so selten aufkommende Einstellung einiger Mütter hier, dass man selber ja nun eben Mutter sei und nicht arbeiten müsse - der KV solle gefälligst den Lebensunterhalt finanzieren" - selbst wenn, was geht das jemanden an? Sprichst du jeden Raucher und jeden massiv adipösen Menschen an, dass er ja voraussichtlich die Sozialkassen belastet und zum Wohle der Allgemeinheit mal bitte seinen Lebensstil überdenken soll? Eine alleinerziehende Mutter, die mal 3 lächerliche Jahre auf Hilfe angewiesen ist, dass stört dich nun so massiv? Zumal es ja nichtmal staatliche Hilfe ist und sie einen Job hat, in den sie zurückkehren wird. In jeder Paarbeziehung wäre der Partner finanziell mit verantwortlich - aber diese Mutter soll doch gefälligst schwanger und mit einem Kleinkind arbeiten gehen, obwohl der Vater zahlen könnte? Und zum Thema Frau Bader hätte ja auch gesagt, dass die Betreuung von Kind 1 geprüft würde: sie antwortet auch nicht immer korrekt und umfassend, sei es, weil sie nur schnell liest oder weil es eben auch streitbare Punkte gibt und die Gesetzeslage nicht eindeutig ist. Nicht ohne Grund gehen manche Kläger durch mehrere Instanzen. Jedenfalls finde ich dieses ständige "Sozialschmarotzer"- Gequatsche echt peinlich, insbesondere wo hier überwiegend Frauen schreiben, die eigentlich wissen sollten, wie sich die Doppelbelastung aus Familie und Beruf anfühlt. Ich kann nur sagen, ich würde ganz unsozial jede Möglichkeit nutzen.
Deborah
@Tini_79 Danke, genauso denke ich auch, wenn ich mir die Antworten von einigen hier zu meiner Frage durchgelese. Einfach unmöglich, aber manche Leute wissen ja sowieso alles besser mit ihrem angeblichen Anwältlichem Wissen & kommentieren alles so, als wäre man als Kindsmutter die böse Schmarotzerin gegenüber dem KV. - da lässt man lieber die Frage an Frau Bader bleiben, aber ich konnte glücklicherweise den Sachverhalt heute noch klären im Bezug auf den Betreuungsunterhalt, Gewisse Damen hatten hier ziemlich Unrecht mit ihren tollen Aussagen.
Mitglied inaktiv
hier in diesem Forum gibt es keine Solidarität, es darf nicht sein, was man selbst nicht hat(te). auch wenn manchmal Infos hinterhergeschossen werden, die unschuldsvermutung gibt es hier nicht. Maniac sag ich da nur....
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