Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückforderung der Krankenversicherungsbeiträge während EZ

Frage: Rückforderung der Krankenversicherungsbeiträge während EZ

Cooo

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Guten Abend Frau Bader, ich war vor der Geburt meiner Tochter freiwillig versichert, da ich über die Beitragsbemessungsgrenze gekommen bin. Nach nun einem Jahr Elternzeit fordert die Krankenkasse für jeden genommenen Monat der Elternzeit ca. 450€ zurück und fordert diese auch für jeden weiteren Monat der Elternzeit. Ich hatte mich für 12 Monate Basiselterngeld entschieden. Mein Mann ist privat versichert. Gibt es eine Möglichkeit Einspruch einzulegen bzw. ist das alles rechtens? Ich freue mich über jeden Hinweis oder Tipp. Herzlichen Dank und einen schönen Abend. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wieso Rückforderung? Das ist eine Forderung, die auch berechtigt ist. Liebe Grüße NB


User-1736455377

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Wenn du freiwillig versichert bist, müssen - da Ehepartner privat versichert u keine Familienversicherung möglich - während der Ez die Beiträge weiterhin von dir gezahlt werden. Das ist zumindest mein Stand der Dinge. Demnach wäre es also rechtens, die Beiträge von dir zu fordern.


Succero

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Über das EG bist du nur versichert, wenn du vor Bezug nicht freiwillig versichert warst.


Lena_1922

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Mich wunder das die Kasse zurückfordert - hast du am Anfang der Elternzeit kein Schreiben bekommen?


Cooo

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Nein, ich habe leider kein Schreiben vorab bekommen. Dachte es gibt evtl Ausschlussfristen o.ä. aber habe nur die Verjährungsfrist von 4 Jahren gefunden, die mir dann wohl nichts bringt. Macht es trotzdem Sinn, das Ganze einem Anwalt vorzulegen?


Suomi

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Mein Partner ist ebenfalls freiwillig gesetzlich versichert und hat das Schreiben mit der Zahlungsaufforderung erst einige Zeit nach seiner EZ bekommen. Und meines Wissens nach ist es auch normal, dass freiwillig gesetzlich Versicherte die Versicherung in den Monaten mit EZ selbst bezahlen müssen.


Car.78

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Ja, das ist alles rechtens, spar Dir das Geld für den Anwalt. Ich bin auch freiwillig gesetzlich versichert und mein Mann privat. Ich hab auch jeden Monat diese Summe gezahlt. Nicht schön, aber so isses halt.


Tini_79

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Denn das EG zählt ja nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen und demnach müsste doch nur der Mindestsatz anfallen, bei der TK sind das gut 200 € und nicht 450.


romankowitz

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Falls es doof läuft, wird ein Teil des Gehaltes des Mannes dazugerechnet, da dieser privatversichert ist, da können 450 stimmen


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