Yviileiin95
Sehr geehrte Frau Bader, Am 08.01 sollte mein Rückbildungskurs starten. Ich habe diesen aber am 20.01 abgesagt, da der Kurs ohne Kind stattfinden soll. Ich stille voll & mein Kind akzeptiert keine fremdartiger! Es ist mir also nicht möglich teilzunehmen. Ich habe mehr wie 14 Tage vorher abgesagt. Meine Hebamme verlangt trotzdem die volle Kursgebühr weil ich angeblich 4 Woche. Vorher hätte absagen müssen. Dies steht aber so nicht im Vertrag. Muss ich den Kurs nun wirklich bezahlen obwohl ich abgesagt habe ? Liebe Grüße Yvonne
Hallo, grds gilt, dass ein geschlossener Vertrag einzuhalten ist. Den kann man nicht so einfach wieder aufheben. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn Ihnen ein Kündigungsrecht zusteht. Das müssten Sie im Vertrag nachlesen. Oder es besteht das Recht zu einer fristlosen Kündigung, wenn Ihnen nicht zugemutet werden kann, am Vertrag festzuhalten. Grund könnte ja sein, dass Sie davon ausgegangen sind, dass Sie das Kind mitbringen dürfen und dies wurde nun ausdrücklich verneint. Hierzu kenne ich, ehrlich gesagt, keine Rechtsprechung und ich weiß nicht, ob es üblich ist, das Kind mitzubringen (bei uns war das so). Mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass Sie die Gebühren bezahlen müssen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Was steht denn im Vertrag?
misses-cat
Das passt so nicht. Ansonsten was steht im Vertrag den du unterschrieben hast
roza_soza
Im Vetrag steht doch bestimmt etwas dazu. Wenn du eh zahlen musst, dann würde ich da einfach mit Kind hingehen :-) Es gibt ja viele Rückbildungskurse, bei denen die Babys irgendwo in die Mitte gelegt werden und bei Bedarf dann halt auf den Arm o.ä.
Neverland
Warum kann man vollstillend keinen Rückbildungskurs machen? Kind mitnehmen im Zweifel. Habe ich auch gemacht. Ansonsten entscheidet das, was im Vertrag steht. 2 Wochen vorher ist knapp.
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