Mitglied inaktiv
Hallo, wir wohnen beim Eigentümer zur Miete im OG. Dieser möchte uns jetzt aus der Wohnung haben und sucht nach jeder Kleinigkeit um uns zu drohen. Da wir keinen Keller haben, sondern nur ein Dachboden, stellen wir das Laufrad oder den Roller (nie beides zusammen) im Eingangbereiches des Hausflures ab (wo auch früher schon der Kinderwagen stand und auch so hingenommen wurde). Wir haben die Möglichkeit im Garten des Vermieters unsere Fahrräder abzustellen. Ist der Vermieter im Recht uns das Abstellen der Fahrgeräte unseres Sohnes im Hausflur zu verbieten? Danke jackymaus
Hallo, ich fürchte, es besteht kein Anspruch auf einen Platz im Treppenhaus, anders als beim Kinderwagen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Kinderwagen kann man noch nachvollziehen, aber den Roller od. Fahrrad kann man auch in den Garten zu den anderen Rädern stellen.
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz